Beschlussvorlage - 1/0184/2026

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Mit Antragsdatum vom 22.09.2025 stellt der Schönberger Musik und Kunst e.V. den jährlichen Antrag zur Förderung des Schönberger Musiksommers. Der Antrag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Dem Antrag ist eine entsprechende Aufstellung zur Finanzierung des Projektes zu entnehmen. Aus der Aufstellung geht der beantragte Zuschuss in Höhe von 4.000,00 € hervor. Der umfangreiche Verwendungsnachweis für die Fördermittel des Vorjahres liegt vor und wurde fristgerecht eingereicht.

 

Entsprechende Haushaltsmittel wurden zum Doppelhaushalt 2025/2026 der Stadt Schönberg in dem Produkt 28100 (Förderung von Einrichtungen, Kulturpflege) Produktsachkonto 54159 (Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an den privaten Bereich) in Höhe von 4.000,00 € berücksichtigt und bereitgestellt.

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Stadt Schönberg beschließt die Vergabe der Kulturförderung 2026 für den Schönberger Musiksommer des Schönberger Musik und Kunst e.V. in Höhe von 4000,00 €.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

4.000,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

28100-54159

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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