Beschlussvorlage - 4/0473/2026

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf hat am 29.07 2025 den Satzungsbeschluss

über den Bebauungsplan Nr. 17 „Bookhorstkoppel“ gefasst. Das Planverfahren wurde als

zweistufiges Regelverfahren durchgeführt. Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 17

„Bookhorstkoppel“ ist seit dem 29.08. 2025 rechtsverbindlich.

 

Die Gemeinde Lüdersdorf hat entschieden, zur Rechtsklarheit in der Planzeichnung (Teil A) ein

ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB durchzuführen.

 

Das ergänzende Verfahren ist ab dem Verfahrensschritt wieder aufzunehmen, bei dem der Fehler

passiert ist. Das Redaktionsversehen ist bei der Übernahme der Abwägungsergebnisse in die

Planzeichnung (Teil A) entstanden. 

 

Die korrigierten Höhenbezugspunkte und damit verbunden die Darstellung der Aufschüttungs- und

Abtragungsflächen entsprechend der technischen Planung werden in der Planzeichnung (Teil A)

in dem Teilgebiet MI 1.2 entsprechend den Ergebnissen der Abwägung angepasst. Anstelle der

ursprünglich festgesetzten Höhenbezugspunkte von 13,00 m ü NHN wurden im Rahmen der

Überarbeitung der technischen Erschließungsplanung nunmehr Höhenbezugspunkte von 11,30

m ü NHN ausgewiesen und eine Abtragungsfläche vorgesehen. Diese Richtigstellung der

Höhenbezugspunkte und der Flächenbezug wird in dem ergänzenden Verfahren vorgenommen.

Damit wird dem Abwägungsergebnis in der Planzeichnung (Teil A) dann entsprochen. Die

textlichen Festsetzungen im Text (Teil B) und die Begründung berücksichtigen bereits das

Ergebnis der Abwägung und bleiben somit unverändert. Die Begründung wird lediglich um die

Durchführung des ergänzenden Verfahrens fortgeschrieben.

 

Vorsorglich wird für das MI 1.1 Gebiet für das Grundstück 14 der Höhenbezugspunkt von 13,50

m ü. NHN zusätzlich mit angegeben. Hierauf ist in der Planzeichnung für das Grundstück 14 (in

Aussicht genommenes Grundstück) verzichtet worden. Allein durch die Interpolation zwischen den

Grundstücken 13 und 15 ist dies plausibel und nachvollziehbar. 

 

Das ergänzende Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB wird mit dem Satzungsbeschluss der

Gemeindevertretung abgeschlossen. Der Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

ortsüblich rückwirkend bekannt zu machen. 

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Beschlussvorschlag

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf beschließt ein ergänzendes Verfahren

nach § 214 Abs. 4 BauGB durchzuführen.

 

2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf beschließt die Aufhebung des

Satzungsbeschlusses Nr. 4/0280/2025 vom 29.07.2025.

 

3. Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf

den Bebauungsplan Nr. 17 „Bookhorstkoppel“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und

den textlichen Festsetzungen im Text Teil B, als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 17

„Bookhorstkoppel“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich rückwirkend bekannt zu machen.

 

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Finanz. Auswirkung

Keine, der Vorhabenträger trägt sämtliche Kosten.

 

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Anlagen

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