Beschlussvorlage - 4/0473/2026
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 17 „Bookhorstkoppel“ der Gemeinde Lüdersdorf - Ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB
Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 29.07.2025 und erneuter Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Maren Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Lüdersdorf
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Vorberatung
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07.04.2026
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lüdersdorf
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Entscheidung
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28.04.2026
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf hat am 29.07 2025 den Satzungsbeschluss
über den Bebauungsplan Nr. 17 „Bookhorstkoppel“ gefasst. Das Planverfahren wurde als
zweistufiges Regelverfahren durchgeführt. Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 17
„Bookhorstkoppel“ ist seit dem 29.08. 2025 rechtsverbindlich.
Die Gemeinde Lüdersdorf hat entschieden, zur Rechtsklarheit in der Planzeichnung (Teil A) ein
ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
Das ergänzende Verfahren ist ab dem Verfahrensschritt wieder aufzunehmen, bei dem der Fehler
passiert ist. Das Redaktionsversehen ist bei der Übernahme der Abwägungsergebnisse in die
Planzeichnung (Teil A) entstanden.
Die korrigierten Höhenbezugspunkte und damit verbunden die Darstellung der Aufschüttungs- und
Abtragungsflächen entsprechend der technischen Planung werden in der Planzeichnung (Teil A)
in dem Teilgebiet MI 1.2 entsprechend den Ergebnissen der Abwägung angepasst. Anstelle der
ursprünglich festgesetzten Höhenbezugspunkte von 13,00 m ü NHN wurden im Rahmen der
Überarbeitung der technischen Erschließungsplanung nunmehr Höhenbezugspunkte von 11,30
m ü NHN ausgewiesen und eine Abtragungsfläche vorgesehen. Diese Richtigstellung der
Höhenbezugspunkte und der Flächenbezug wird in dem ergänzenden Verfahren vorgenommen.
Damit wird dem Abwägungsergebnis in der Planzeichnung (Teil A) dann entsprochen. Die
textlichen Festsetzungen im Text (Teil B) und die Begründung berücksichtigen bereits das
Ergebnis der Abwägung und bleiben somit unverändert. Die Begründung wird lediglich um die
Durchführung des ergänzenden Verfahrens fortgeschrieben.
Vorsorglich wird für das MI 1.1 Gebiet für das Grundstück 14 der Höhenbezugspunkt von 13,50
m ü. NHN zusätzlich mit angegeben. Hierauf ist in der Planzeichnung für das Grundstück 14 (in
Aussicht genommenes Grundstück) verzichtet worden. Allein durch die Interpolation zwischen den
Grundstücken 13 und 15 ist dies plausibel und nachvollziehbar.
Das ergänzende Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB wird mit dem Satzungsbeschluss der
Gemeindevertretung abgeschlossen. Der Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
ortsüblich rückwirkend bekannt zu machen.
Beschlussvorschlag
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf beschließt ein ergänzendes Verfahren
nach § 214 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf beschließt die Aufhebung des
Satzungsbeschlusses Nr. 4/0280/2025 vom 29.07.2025.
3. Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf
den Bebauungsplan Nr. 17 „Bookhorstkoppel“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und
den textlichen Festsetzungen im Text Teil B, als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 17
„Bookhorstkoppel“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich rückwirkend bekannt zu machen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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309,1 kB
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