Beschlussvorlage - 4/0476/2026

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Lüdersdorf beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 mit der Gebietsbezeichnung „Alter Sportplatz“ für ein Areal östlich des Palinger Weges im Südwesten des Ortsteils Herrnburg. Ziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines vorwiegend aus Einfamilien-, zu einem kleineren Teil jedoch auch Doppelhäusern bestehenden Wohnstandort.

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Lüdersdorf in der Fassung der 6. Änderung vom 19.12.2023 wird der Änderungsbereich als Fläche für Landwirtschaft sowie als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Landschaft dargestellt. Um dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen, wird der Flächennutzungsplan im Rahmen der 7. Änderung angepasst. Dies geschieht im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB. Künftig wird eine Wohnbaufläche nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO dargestellt.

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Beschlussvorschlag

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf beschließt die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes. Planungsziel ist die Darstellung einer Wohnbaufläche östlich des Palinger Weges zur planungsrechtlichen Vorbereitung der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Alter Sportplatz“.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
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Finanz. Auswirkung

Keine, die Kosten trägt der Vorhabenträger

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Anlagen

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