Beschlussvorlage - 4/0472/2026
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffentliche Ladesäulen: Nutzungsentgelte für die zur Verfügung gestellten Flächen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Martin Blöcker
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Lüdersdorf
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Vorberatung
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14.04.2026
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lüdersdorf
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Entscheidung
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28.04.2026
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Sachverhalt
In der Sitzung des Finanzausschusses 10.02.2026 und der Gemeindevertretung am 24.02.2026 wurde über die Errichtung von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge beraten. Den Empfehlungen des Bauausschusses folgend, ist dem Standort am Einkaufzentrum in der Bahnhofstraße grundsätzlich zugestimmt worden, es seien aber noch Nutzungsentgelte für den zur Verfügung gestellten Raum zu prüfen und zu verhandeln. Auch einer Säule im Wohngebiet (Staunsfeld) war man grundsätzlich nicht abgeneigt, es sollten allerdings nach Möglichkeit keine wertvollen vorhandenen öffentlichen Stellflächen verloren gehen.
Nutzungsentgelt Bahnhofstraße/EKZ
Seitens des interessierten Betreibers ist nach weiteren Abstimmungen für die Schnellladesäule am Einkaufszentrum inzwischen ein – nach Bekunden des Bewerbers „faires und marktübliches“ – Nutzungsentgelt angeboten worden. Orientiert an den Sondernutzungsgebühren der Landeshauptstadt Schwerin (Anlage) wird der Gemeinde Lüdersdorf für diesen Standort eine jährliche Nutzungsentschädigung in Höhe von 300,00 EUR bei einer Laufzeit von 10 Jahren (angelehnt an die attraktivere Zone 1 in Schwerin) angeboten.
Nutzungsentgelt Wohngebiet
Im Wohngebiet in Herrnburg kommt für den Interessenten zum eigenwirtschaftlichen Betrieb nur eine (AC-) Ladesäule in der Straße Staunsfeld in Frage, da dort die Sichtbarkeit sowie der potenzielle Nutzerkreis am größten sind. Eine alternative Straße erscheint dem Interessenten in diesem Gebiet leider nicht sinnvoll. Auch weitere Standorte im Gemeindegebiet versprechen derzeit keine ausreichende Auslastung.
Einen Pachtzins/Nutzungsentgelt würde der Interessent in dem Wohngebiet (Staunsfeld) nicht zahlen, da voraussichtlich von einer geringeren Frequentierung ausgegangen werden muss.
Vorabinformation: Interesse am Standort Industriegebiet Lüdersdorf
Im Gewerbegebiet existieren nach Aussage des Interessenten gute bauliche Voraussetzungen zur Errichtung von Schnellladesäulen. Der Standort werde dort intern noch geprüft in Hinblick auf die zu erwartende Frequentierung.
Sollte die Gemeinde dort einem Standort zustimmen, würde zunächst aber wohl auch keine Pacht in Frage kommen. Zeichnet sich im Realbetreib eine gute Auslastung ab, wäre eine Anpassung möglich.
Der Interessent wolle sich mit einer Interessenbekundung zu diesem Standort zurückmelden, wenn dort auch nach weiterer Prüfung an dem Interesse festgehalten wird.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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93,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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512,4 kB
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