Beschlussvorlage - 4/0497/2026

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindestraße von Herrnburg nach Schattin ist nicht ausreichend ausgebaut für die hohe Frequentierung und Verkehrsbelastung durch verschiedene Teilnehmer. Seit Jahren entsteht hoher Unterhaltungsaufwand, insbesondere an den Banketten.

Zurückliegend wurden zwar an einzelnen Stellen Bankettbefestigungen durchgeführt (u. a. Rasengittersteine, Asphaltstreifen). Diese Maßnahmen sind allerdings bei weitem nicht ausreichend.

 

Aufgrund der intensiven und großräumigen Nutzung der Bankette auf nahezu der ganzen Strecke wird eine Befestigung mit Rasengittersteinen oder ähnlichem aufgrund der Menge nicht wirtschaftlicher sein, als ein Ausbau mit Asphalt.

Zudem sprechen auch andere Gründe gegen „behelfsmäßige“ Befestigungen.

 

Die Idee ist, an die vorhandene Straße außerorts beidseitig einen ca. 1 m breiten standfesten Streifen im Regelaufbau anzubauen, die vorhandene Fahrbahnoberfläche anzufräsen und eine Asphaltfahrbahn über die gesamte neue Breite herzustellen. Damit würde eine Ausbaubreite von 5,50 m erreicht. Der ermöglicht einen regelmäßigen Begegnungsfall Pkw - Lkw oder Lkw - Lkw bei geringem Begegnungsverkehr und verminderter Geschwindigkeit.

Innerorts haben bereits zum Teil Ausbaumaßnahmen stattgefunden (Asphaltfahrbahn mit beidseitig angeordnetem dreireihigen Natursteinpflaster, teilweise als Mulde ausgebildet).

 

Die Straße ist umgeben von Wald. Die Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Belange wäre bei Ausbaumaßnahmen die größte Herausforderung. Eine allgemeine Anfrage bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) ergab, dass Ausbaumaßnahmen aber grundsätzlich möglich wären; dies wäre qualifiziert zu erarbeiten.

 

Nach Rücksprache mit dem Straßenbauamt Schwerin, wäre ein Ausbau grundsätzlich über die KommStrabauFöRL M-V förderfähig (Ausbau mit einer Straßenbreite von 5,50 m).

Die Förderquote betrüge derzeit rund 65 % der Baukosten (Planungskosten nicht förderfähig). In den nächsten 2 bis 3 Jahren könne das Vorhaben zwar nicht Geld bedacht werden, da die Fördermittel derzeit bereits für andere Projekte (insbesondere Hochbrücke Wismar und Autobahnzubringer bei Schwerin als Bundesaufgabe) verplant seien.

Im Falle einer positiven Willensbildung der Gemeinde wäre aber ohnehin zunächst eine Straßenplanung zu beauftragen. Diese Planung würde einige Zeit in Anspruch nehmen, da diverse Belange berücksichtigt werden müssen und Behördenbeteiligungen Zeit benötigen (hier insbesondere Naturschutzbehörde). Bis eine Planung abgeschlossen ist, wären möglicherweise auch Fördermittel verfügbar; häufig werden bei anderen Maßnahmen Mittel zurückgegeben oder nicht rechtzeitig verwendet werden können.

 

Zunächst wären demnach Planungsleistungen erforderlich. Entsprechende Haushaltsmittel wären dann für die nächste Haushaltsplanung zu berücksichtigen (ca. 100.000,00 €). Eine Kostenschätzung der Bauleistungen (und deren Nebenkosten) ist erst im Rahmen der Planungsleistungen auf Basis der Grundlagenermittlung und Vorplanung möglich.

 

Zu entscheiden wäre auch, ob die Bildung von Bauabschnitten erfolgen soll. Aufgrund der Länge und der damit einhergehenden finanziellen Auswirkungen empfiehlt sich eine Bildung von drei zeit- und baulichen Abschnitten:

  • Herrnburg – Duvenest
  • Duvenest – Schattin
  • optional Schattin – Gemeindegrenze

Fraglich ist dabei, ob der Abschnitt Schattin – Gemeindegrenze überhaupt von Einwohner der Gemeinde genutzt wird.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Lüdersdorf beschließt den Ausbau der Straße zwischen Herrnburg und Schattin in drei zeit- und baulichen Abschnitten zu planen:

  • Herrnburg – Duvenest
  • Duvenest – Schattin
  • optional Schattin – Gemeindegrenze

Es sind zunächst die erforderlichen Haushaltsmittel für die Planungsleitungen bereitzustellen und die erforderlichen Planungsleistungen zu beauftragen. Die entsprechenden Vergabeverfahren werden an die Verwaltung delegiert.

 

Die Planungen sind der Gemeinde vorzulegen; die Gemeinde beschließt daraufhin zu den Baumaßnahmen. Voraussetzung für den Bau ist die jeweilige Gewährung von Fördermitteln und das Vorliegen aller erforderlichen behördlichen Zustimmungen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Planungsleistungen: 100.000,00 €;

Schätzung Baukosten erst im Rahmen der Planung möglich.

 

 

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Anlagen

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