Beschlussvorlage - 2/0168/2026
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Lüdersdorf für das Jahr 2024 und Entlastung des Bürgermeisters
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Anne Rohmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Lüdersdorf
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Vorberatung
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12.05.2026
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lüdersdorf
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Entscheidung
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26.05.2026
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Sachverhalt
Gemäß § 60 (1) KV M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.
Über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses beschließt nach § 60 (5) KV M-V die Gemeindevertretung.
Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgt mit gesondertem Beschluss.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Lüdersdorf zum 31. Dezember 2024 gemäß § 3a KPG am 15.04.2026 geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem Prüfvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.04.2026 die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.
Für das Berichtsjahr wurde ein Jahresfehlbetrag i. H. v. 178.887,24 € erwirtschaftet.
Die gemäß § 18 (4) GemHVO-Doppik M-V zur Deckung des Nettowerteverzehrs (Abschreibungsaufwand abzgl. ertragswirksame Auflösung Sonderposten) geplante Entnahme aus der Kapitalrücklage wird in 2025 nachgeholt. Aufgrund der Softwareumstellung per 03.09.2025 waren ab Datenmigration nachträgliche Veränderungen zum HHJ 2024 nicht mehr möglich.
Der Ausgleich in der Ergebnisrechung gem. § 16 (2) Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V wurde aufgrund des positiven Vortrags dennoch erreicht.
Die Gemeinde Lüdersdorf verfügt zum 31.12.2024 über liquide Mittel i. H. v. 1.656.173,76 €.
Im Berichtsjahr wurde ein Finanzmittelüberschuss i. H. v. 775.750,25 € realisert.
Der Ausgleich in der Finanzrechnung gem. § 16 (2) Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V konnte dank des vorgetragenen positiven Saldos des Haushaltsvorjahres erreicht werden. In der jahresbezogenen Betrachtung war es der Gemeinde nicht möglich, die planmäßigen Tilgungsleistungen i. H. v. T€ 570,6 zu erwirtschaften.
Zum 31.12.2024 bestehen für die Gemeinde Lüdersdorf Kreditverbindlichkeiten i. H. v. 10.675.225,31 €, darunter eine Neuaufnahme i. H. v. 720.300 €.
Das vorgeschriebene Zahlenwerk nebst Anlagen zum Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde Lüdersdorf sind beigefügt.
Darüber hinaus sind die visualisierten Finanzdaten zum Jahresabschluss 2024 unter folgendem Link abrufbar:
https://app.kslplus.de/?kunde=166&gemeinde=4&jahr=2024&plantyp=3&planstufe=1
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Lüdersdorf zum 31. Dezember 2024 i. d. F. vom 31.03.2026. Das erwirtschaftete Jahresergebnis i. H. v. -178.887,24 € wird, unter Berücksichtigung von Vorträgen, in das Haushaltsfolgejahr übertragen. Somit ergibt sich ein vorzutragendes Gesamtergebnis in Höhe von 755.685,31 €.
Die gemäß § 18 (4) GemHVO-Doppik M-V geplante Entnahme aus der Kapitalrücklage wird in 2025 nachgeholt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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15,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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32,5 MB
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4
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(wie Dokument)
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29,1 MB
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5
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(wie Dokument)
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405,5 kB
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6
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(wie Dokument)
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81,2 kB
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7
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(wie Dokument)
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83,8 kB
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8
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(wie Dokument)
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95,8 kB
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9
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(wie Dokument)
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52,9 kB
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10
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(wie Dokument)
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69,3 kB
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11
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(wie Dokument)
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38,6 kB
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12
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(wie Dokument)
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37 kB
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13
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(wie Dokument)
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37,6 kB
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14
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(wie Dokument)
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88,5 kB
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