Beschlussvorlage - 2/0168/2026-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 60 (1) KV M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.

Über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses beschließt nach § 60 (5) KV M-V die Gemeindevertretung.

Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgt mit gesondertem Beschluss.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Lüdersdorf zum 31. Dezember 2024 gemäß § 3a KPG am 15.04.2026 geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem Prüfvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.04.2026 die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2024.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 keine

  

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