Beschlussvorlage - 3/0022/2025-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Siehe Ursprungsvorlage und Beschlussauszug vom 18.03.2025

 

Seitens der Kommunalaufsicht wurde im September 2025 mitgeteilt, dass die damalige öffentlich-rechtliche Vereinbarung nicht genehmigungsfähig war.

 

Im Wesentlichen wurden die folgenden Punkte bemängelt:

1. Die Umlage der nicht einbringlichen Kosten auf die Gemeinde Roduchelstorf bei gleichzeitigem Verzicht auf Widerspruch stellt eine unangemessene Benachteiligung der Gemeinde dar.

 

2. Die Pauschalsumme muss nachvollziehbar kalkuliert werden.

 

Die nunmehr überarbeitete Vereinbarung sowie die beigefügte Kostenkalkulation sind in vollem Umfang genehmigungsfähig.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Schönberg stimmt der vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Gemeinde Roduchelstorf zu.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

3.600,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

12600

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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