Beschlussvorlage - 4/0490/2026
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung zu einer Elektroladesäule am Parkdeck in Schönberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Martin Blöcker
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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28.04.2026
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Geplant
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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18.06.2026
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Sachverhalt
Die WEMAG AG, das größte kommunale Energieversorgungsunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern, hat Interesse geäußert, am Markt in Schönberg eigenwirtschaftlich eine (AC-) Ladesäule mit zwei Ladepunkten (2 x 11 kW) für Elektrofahrzeuge zu errichten, zu unterhalten und zu betreiben. Diese Wechselstorm-Ladesäule ist hinsichtlich der Ladegeschwindigkeit ausgelegt für eine Verweildauer von ca. 3 bis 4 Stunden. Eine Leitungsauskunft für einen Netzanschluss fiel zuversichtlich aus.
Die Ladesäule könne sowohl auf dem Markt selbst errichtet werden, als auch an der Parkpalette, je nachdem welchen Standort die Stadt – auch in Hinblick auf einen autofreien Markt – favorisiert.
Die WEMAG AG würde es begrüßen, die Anlagen vor dem Parkdeck von der Fritz-Reuter-Str. aus zu platzieren, da dort die erforderlichen Niederspannungsleitungen entlanglaufen und somit Kabeltiefbau minimiert wird. Visualisierung im Anhang.
Es würden zwei Stellplätze zu Ladeplätzen für Elektrofahrzeuge werden.
Es handelt sich um den gleichen Betreiber und die gleiche Ladeinfrastruktur, die auch auf dem neu zu errichtenden Parkplatz in der Ludwig-Bicker-Str. installiert wird.
Bezüglich einer Pacht für diesen Standort schlägt die WEMAG AG folgendes Angebot vor: 5,00 EUR pro Monat bzw. 60,00 € pro Jahr bei einer Laufzeit von 10 Jahren (angelehnt an die Schweriner Gebührentabelle).
Der Bauausschuss hat am 14.04.2026 dem Vorhaben zugestimmt; als Standort wurde der Bereich am Parkdeck festgelegt.
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung gestattet der WEMAG AG die eigenwirtschaftliche Errichtung und den eigenwirtschaftlichen Betrieb einer (AC-) Ladesäule mit zwei Ladepunkten á 11 kW am Parkdeck. Das Nutzungsentgelt für die Fläche der Ladesäule beträgt 5,00 EUR pro Monat bzw. 60,00 € pro Jahr bei einer Laufzeit von 10 Jahren. Der Gestattungsvertrag soll Klauseln enthalten, die bei erkennbar guter Auslastung eine Anpassung (Nutzungsentgelt) ermöglichen. Die Beschilderung „nur für Elektrofahrzeuge“ soll erst nach Abschluss der Sanierung des Parkdecks erfolgen.
