Informationsvorlage - 6/0355/2026

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses berichtet einmal jährlich schriftlich der Stadtvertretung über die Durchführung und die wesentlichen Feststellungen der örtlichen Prüfung (§ 3 Abs. 3 Kommunalprüfungsgesetz M-V).

 

Im Jahr 2025 haben sich die Prüfungen dabei inhaltlich auf das Haushaltsjahr 2024 konzentriert.

Der Prüfungsinhalt richtet sich dabei nach den gesetzlichen Vorgaben zur örtlichen Prüfung und umfasst im Wesentlichen die Prüfung des Jahresabschlusses 2024, die Prüfung der Haushaltswirtschaft 2024 und die Prüfung der Auftragsvergaben, die im Jahr 2024 getätigt worden sind.

 

Der Bericht ist nach Kenntnisnahme durch die Stadtvertretung öffentlich bekanntzumachen und auszulegen.

 

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Anlagen

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