Beschlussvorlage - 4/0517/2026

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Gemeinde Lüdersdorf war die Erschließung des B-Plan 21 inklusive einem Spielplatz durch einen privaten Investor vorgesehen. Da er seine Zahlungsfähigkeit vor Fertigstellung des Bauge-bietes verloren hat, übernimmt die Gemeinde die Restleistungen. Im Nachtragshaushalt der Gemeinde wurden die Mittel für die Spielplatzgestaltung geplant und genehmigt.

Durch das Amt wurden Fördermittel, nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für kommunale Investitionen in Kinderspielplätze, eingeworben.

Die Beantragung erfolgte mit einer Kostenschätzung in Höhe von 25.714,12 € auf Grundlage der Geräteauswahl durch die Gemeinde.

Zwischenzeitlich liegt der Zuwendungsbescheid vor.  Der Zuwendungsgeber bewilligt einen Zuschuss in Höhe von 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 12.500,00 Euro. Somit verbleibt bei der Gemeinde ein Eigenanteil in Höhe von ca. 13.250,00 €.

Dieser ist über die genehmigten Haushaltsmittel im Nachtragshaushalt gedeckt.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Lüdersdorf beschließt den Ausbau des Spielplatzes entsprechend der vorgelegten Kostenschätzung und trägt die Mehrkosten. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der jeweils erforderlichen Vergabeverfahren beauftragt, inkl. Zuschlagsentscheidungen. Die jeweilige Auftragsunterzeichnung erfolgt durch den Bürgermeister und seinen Stellvertreter.

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Finanz. Auswirkung

Ausgabe 7/54101/78590960-61 + 7/36602/ 78560739 -> 25.714,12 €

Einnahme 7/54101/23310000 -> 12.500,00 €

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Anlagen

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