Beschlussvorlage - 2/0177/2026

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Tagesabschluss der Gemeinde Lüdersdorf weist derzeit die Inanspruchnahme des Kassenkredites in Höhe von 1.074.541,87 Euro (Stand 01.06.2026) aus. Der in der Haushaltssatzung 2026 unter § 4 festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite wurde auf zehn Prozent der im Finanzhaushalt veranschlagten laufenden Einzahlungen, mithin 824.900 €, festgesetzt und war somit genehmigungsfrei. Aufgrund der Abweichungen zum Kassenkreditrahmen und der Tatsache, dass die enormen Schwankungen im Bereich der laufenden Ein- und Auszahlungen sich voraussichtlich erst durch die nächsthöheren Einnahmen von ca. 844 T€ (Gemeindeanteil an der Einkommensteuer) Ende Juli 2026 relativieren, ist zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit eine 1. Nachtragshaushaltssatzung zum Haushaltsjahr 2026 hinsichtlich der Erhöhung des Kassenkreditrahmens auf vorsorglich 1.800.000 € zu erlassen. Der Kassenkredit bedarf gemäß § 53 (3) KV M-V der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde. Alle weiteren Punkte der Haushaltssatzung bleiben vollinhaltlich bestehen.

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Beschlussvorschlag

Der Finanzausschuss empfiehlt / Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 gemäß GemHVO-Doppik.

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Finanz. Auswirkung

 

Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

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Anlagen

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