Beschlussvorlage - 3/0075/2026

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 27.02.2026 wurde Herr Christian Chmielnick zum stellv. Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Neuleben/Boitin-Resdorf gewählt. Nach § 12 Abs. 1 BrSchG (Brandschutz und Hilfeleistungsgesetz M-V) vom 21.12.2015 bedarf die Wahl des stellv. Ortswehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung.  Die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 12 Abs. 2 BrSchG i. V. m. § 3 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V sind erfüllt. Nach § 4 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V werden den gewählten und bestellten Führungskräften nach abgeschlossener Mindestausbildung für Ihre Funktion der ihm laut Gesetz aufgeführte Dienstgrad verliehen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf stimmt der Wahl des Herrn Christian Chmielnick zum  stellv. Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr

Neuleben/Boitin-Resdorf zu. Für die Dauer der Wahlperiode (6 Jahren) wird Herr Christian Chmielnick zum Ehrenbeamten ernannt und erhält den  Dienstgrad Hauptlöschmeister.

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Finanz. Auswirkung

Aufwandsentschädigung ab März 2026 – 100,- € monatlich

 

 

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