Beschlussvorlage - 3/0075/2026
Grunddaten
- Betreff:
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Zustimmung zur Wahl des stellv. Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Neuleben/Boitin- Resdorf und Ernennung zum Ehrenbeamten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Christin Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Lüdersdorf
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Entscheidung
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30.06.2026
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Sachverhalt
Am 27.02.2026 wurde Herr Christian Chmielnick zum stellv. Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Neuleben/Boitin-Resdorf gewählt. Nach § 12 Abs. 1 BrSchG (Brandschutz und Hilfeleistungsgesetz M-V) vom 21.12.2015 bedarf die Wahl des stellv. Ortswehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung. Die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 12 Abs. 2 BrSchG i. V. m. § 3 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V sind erfüllt. Nach § 4 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V werden den gewählten und bestellten Führungskräften nach abgeschlossener Mindestausbildung für Ihre Funktion der ihm laut Gesetz aufgeführte Dienstgrad verliehen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf stimmt der Wahl des Herrn Christian Chmielnick zum stellv. Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr
Neuleben/Boitin-Resdorf zu. Für die Dauer der Wahlperiode (6 Jahren) wird Herr Christian Chmielnick zum Ehrenbeamten ernannt und erhält den Dienstgrad Hauptlöschmeister.
