Beschlussvorlage - 4/0524/2026
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss: Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der "Straße Schattin" - Umstellung auf LED
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Martin Blöcker
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Lüdersdorf
|
Vorberatung
|
|
|
|
02.06.2026
| |||
|
●
Geplant
|
|
Finanzausschuss der Gemeinde Lüdersdorf
|
Vorberatung
|
|
|
|
16.06.2026
| |||
|
●
Bereit
|
|
Hauptausschuss der Gemeinde Lüdersdorf
|
Vorberatung
|
|
|
●
Geplant
|
|
Gemeindevertretung Lüdersdorf
|
Entscheidung
|
|
|
|
30.06.2026
|
Sachverhalt
In der „Straße Schattin“ im OT Herrnburg besteht die Straßenbeleuchtung noch aus Leuchten aus DDR-Zeiten und ist aus verschiedenen Gründen nicht mehr zeitgemäß.
In Frage kommt die Erneuerung der einzelnen Lichtpunkte durch Installation neuer Lichtpunkte, basierend auf LED-Technik. Außerdem ist der vorhandene Kabelbestand aus DDR-Zeiten ebenfalls zu erneuern. Der Kabeltiefbau ist bei derartigen Vorhaben stets der größte Kostenpunkt.
Derzeit sind 8 Leuchten vorhanden. Diese werden ersetzt und eine weitere wird zusätzlich gestellt.
Es sind neue Maste (Stahl, verzinkt, Höhe ca. 4,5 m) vorgesehen. Die passenden Köpfe würden farblich auf den verzinkten Mast abgestimmt sein und sich von der Bauform an den im Gemeindegebiet vorhandenen Lampenköpfe orientieren.
Für die Maßnahme sind Mittel für ggf. erforderliche Planungsleistungen im Haushalt eingestellt. Die Investitionskosten sind für 2027 vorgesehen.
Nach Kostenschätzung betragen die Investitionskosten insgesamt rund 100.000,00 €.
Die Förderquote beträgt 35 % (KliSFöRLKom M-V).
Die erforderlichen Mittel wären im kommenden Haushalt einzuplanen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der „Straße Schattin“ unter der Voraussetzung der Gewährung von Fördermitteln. Die finanziellen Auswirkungen sind im kommenden Haushalt abzubilden (geschätzte Investitionskosten, gesamt = 100.000,00 €; Ertrag, Zuwendung = 35.000,00 €).
Die Verwaltung wird beauftragt, die Fördermittel einzuwerben und die erforderlichen obligatorischen Vergabeverfahren zu führen, inkl. Zuschlagsentscheidungen. Die jeweiligen Zuschlagserteilungen erfolgen gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Lüdersdorf.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
311,1 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
93,5 kB
|
