Beschlussvorlage - VO/3/057/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme zur geplanten Erneuerung der Brücke über die Liebeck im Zuge der L 01 bei Schönberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Administrator Administrator
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung der Stadt Schönberg
|
Vorberatung
|
|
|
|
10.01.2006
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss der Stadt Schönberg
|
Vorberatung
|
|
|
|
10.01.2006
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
bestehende Brücke über die Liebeck im Zuge der L 01 (die Liebeck kreuzt die L
01 ca. 200 m nach der Einfahrt zum Gewerbegebiet in Richtung Sabow) muss auf Grund
vorhandener Mängel und Schäden erneuert werden.
Der
Brückenersatzneubau erfolgt als Massivbau ( 1-Feld-Stahlbetonplatte) mit einer
Stützweite von 5,90 m. Die Brückenbreite beträgt insgesamt 12,75 m, davon 2,50 m
Radweg und 2 X 3,0 m Fahrbahn. Zur höhenmäßigen Anpassung erfolgt ein
Fahrbahnausbau auf ca. 880 m, wobei die Fahrbahnachse unverändert in der Lage
verbleibt, die Gradiente erfährt eine geringe höhenmäßige Verschiebung
Längsgefälle 0,7 %.
Im
Zuge der Bauausführung wird der KFZ-Verkehr als einbahniger, ampelgeregelter
Richtungsverkehr gewährleistet. Dadurch sind die Zufahrt zum Gewerbegebiet, der
Tankstelle und der Schülerverkehr gesichert.
Für
die Bauzeit von ca. 10 Monaten wird dazu eine Behelfsbrücke in der Trasse
errichtet. Eine zusätzliche Fußgängerbehelfsbrücke dient dem öffentlichen und
dem Baustellenpersonenverkehr.
Zur
Herstellung der bituminösen Deckschicht ist zum Ende der Baumaßnahme eine
Vollsperrung an einem Wochenende notwendig.
Im
Zuge der Baumaßnahme ist es nötig 2 Linden zu fällen und ca. 3 m Hecke zu
beseitigen. Hierfür wird der Ausgleich
geplant.
Die
Gesamtkosten betragen 0,48 Mio .
Straßenbaulastträger
und damit Kostenträger ist das Straßenbauamt.
Das
Baurecht für den Brückenersatzbau soll unter Entfall eines Planfeststellungsverfahrens erlangt
werden.
Mit
der vorliegenden Entwurfsplanung wird die Stadt am Planverfahren beteiligt und
wird gebeten eine Stellungnahme abzugeben.
