Beschlussvorlage - VO/1/244/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligung der Stadt Schönberg nach dem Kinderförderungsgesetz (KiföG)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Andrea Kröger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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26.01.2006
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Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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14.02.2006
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der
Jugendhilfeausschuss des Landkreises Nordwestmecklenburg hat am 07.12.2005 die
finanzielle Beteiligung des Landkreises an den Kosten der
Kindertageseinrichtungen als örtlicher Träger der öffentliche Jugendhilfe
beschlossen.
Bisher betrugen die Landes- und
Kreismittel Ab 2006 betragen die
Landes-
und Kreisanteile
für
einen Krippenplatz ganztags 268,00 271,00
Teilzeit 161,00 163,00
Halbtags 107,00 108,00
für
einen Kindergartenplatz ganztags 137,00 138,00
Teilzeit
82,00 83,00
halbtags
55,00 55,00
für
einen Hortplatz ganztags
84,00 85,00
Teilzeit
50,00 51,00
Daher
ist notwendig, gem. § 16 KiföG das Einvernehmen mit dem Landkreis
Nordwestmecklenburg herzustellen, da sich die Erhöhungen der Landes- und
Kreisanteile auf die Platzkosten auswirken.
Da
die freien Träger der Kindertageseinrichtungen in der Stadt Schönberg für das
Jahr 2006 keine neuen Entgelte festgelegt haben, wirken sich die Erhöhungen der
Landes- und Kreisanteile positiv auf die städtische Anteile aus.
Aus
der beiliegenden Tabelle sind die Platzkosten 2006 unter Berücksichtigung der
neu festgelegten Landes- und Kreismittel sowie die neuen und die bisherigen
Anteile der Wohnsitzgemeinde zu entnehmen.
