Beschlussvorlage - VO/3/063/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau der Brücke über die Maurine im Zuge des Straßenverlaufs Mühlenweg
und Umbau des Wehrs in eine Sohlgleite in Schönberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Gundela Prahl
- Beteiligt:
- Bürgermeister der Stadt Schönberg; Fachbereich IV
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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14.02.2006
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
vorhandene Brücke im Zuge des Mühlenweges in Schönberg befindet sich in einem
sehr schlechten Zustand das hat zur Folge, dass die Standsicherheit und die
Verkehrssicherheit nicht mehr im vollem Umfang gegeben ist.
Instandsetzungsmaßnahmen sind aus wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar.
Die Stadt
Schönberg hat zusammen mit dem Wasser- und Bodenverband die Baumaßnahme vorbereitet
und wird dieses gemeinsam durchführen. Für den Brückenneubau ist die Stadt
Schönberg zuständig und somit der Auftraggeber für die Planung und
Durchführung.
Die
Fördermittelbeantragung und der Umbau des Wehres in eine Sohlgleite, zur Verbesserung
der Hochwassersituation, wird in Verantwortung des WBV geplant und
durchgeführt. Der Ausbau des Wehres wird zu 70% gefördert. Die Stadt Schönberg hat
mit dem WBV vereinbart (Vereinbarung vom 24.02.2005), dass sie einen Eigenanteil
Höhe von 72.051,14 EUR und die nicht förderfähigen und eventuellen Zusatzkosten
trägt.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung der Stadt
Schönberg hat sich im Mai 2005 und am 13.09.2005 mit dem Projekt des Vorhabens
befasst.
Die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist erfolgt.
In Auswertung
der Sitzungen und den Beteiligungen haben die Planungsbüros die nun vorliegende
Ausführungsplanung erarbeitet.
In
Vorbereitung der Ausschreibung legt die Stadt Schönberg auf der Grundlage der
Ausführungsplanung nunmehr mit Beschluss
die Leistung hinreichend und genau fest, womit der Umfang der geforderten
Bauleistung in allen ihren Einzelheiten beschrieben ist.
Nach
VOB/A § 9 Abs. 1 ist die Leistung eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben,
dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen. Die
genaue Beschreibung der Leistung bezeichnet den Wettbewerbsgegenstand für das Vergabeverfahren
nach VOB/A, schützt de Bieter im Hinblick auf ein ordnungsgemäßes
Vergabeverfahren nach VOB/A und legt die geforderte Bauleistung im Sinne der
Vergabegerechtigkeit nach Art und Umfang genau fest.
