Beschlussvorlage - VO/4/333/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001 der Stadt Schönberg "Dassower Straße bis mittlere Feldstraße" - hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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10.01.2006
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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10.01.2006
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Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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14.02.2006
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Stadt Schönberg verfügt über den Bebauungsplan Nr. 001 für den Bereich
Dassower Straße/ Mittlere Feldstraße. Für den Bebauungsplan Nr. 001 wurden
bereits die 1., 2. und 3. Änderung des Bebauungsplanes durchgeführt. Nunmehr
besteht die Absicht, die 4. Änderung des Bebauungsplanes aufzustellen und
anstelle des bisher festgesetzten Sportplatzes ein Sondergebiet für die
Entwicklung des Einzelhandels, weitere Entwicklung des Einzelhandels,
festzusetzen. Darüber hinaus ist eine städtebauliche Neuordnung des
Bebauungsplanes vorgesehen. Die Entwicklung des Sondergebietes für den
Einzelhandel auf der bisherigen Sportplatzfläche erfordert die Neuausweisung
einer neuen Fläche für den Sportplatz unter Berücksichtigung hinreichender
Belange des Schallschutzes. Dies wiederum erfordert eine Rücknahme bisheriger
Bauflächen im Bereich zwischen Dassower Straße und Feldstraße.
Zielsetzung
ist die Ausweisung und Festsetzung eines Sondergebietes für einen weiteren
Markt derart, dass unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen
Verkaufsraumflächen für die dort angesiedelten Märkte Sky und Aldi eine
gesamtheitliche Platzsituation nach innen entsteht. Die Rahmung des Platzes ist
durch die Märkte beabsichtigt. Eine neue Zufahrt ist von der Dassower Straße
vorgesehen. Mit der neuen Zufahrt sollen auch Voraussetzungen für eine bessere
Regelung des Verkehrsaufkommens an der bisherigen Zufahrt zum Amt Schönberger
Land geschaffen werden.
Der
Geltungsbereich des Plangebietes ist der Übersichtskarte zu entnehmen. Er
beinhaltet die angesprochenen Bereiche.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Stadtvertretung der Stadt Schönberg billigt die Entwürfe der Planzeichnung und
der Begründung der Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001.
2.
Die
Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung der Satzung über die 4. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 001 werden zur Beteiligung der Öffentlichkeit für die
öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die öffentliche Auslegung
ist ordnungsgemäß bekannt zu machen.
3.
Eine
Umweltprüfung ist erforderlich. Darauf ist bei der Bekanntmachung der
öffentlichen Auslegung hinzuweisen.
4.
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit den Entwürfen der
Planzeichnung und der Begründung am Aufstellungsverfahren zu beteiligen und zur
Abgabe einer Stellungnahme in angemessener Frist aufzufordern.
5.
Die
Nachbargemeinden sind mit den Planunterlagen zu informieren.
