Beschlussvorlage - VO/0/046/2006

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung hat auf ihrer Sitzung am 14.02. den Antrag der SPD-Fraktion zur Problematik der Sporthalle in der Dassower Straße (Anlage) zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen.

Für die weitere Beratung wurden insbesondere Aussagen zur Kostenbeteiligung des Landkreises über die Betriebskosten hinaus, die Kosten für eine Sanierung der Sporthalle in der Dassower Straße sowie damit zusammen hängende Betriebskosten erbeten.

Mit dem Landkreis – Fachdienst Bildung und Kultur – erfolgen die Verhandlungen bzw. Gespräche in dieser Woche, so dass derzeitig noch kein Ergebnis vorliegt.

Die Kosten für eine Sanierung der Halle in der Dassower Straße werden ebenfalls in dieser Woche durch das Bauamt ermittelt. Hier wird es eine Kostenschätzung für einzelne Maßnahmen geben, so dass eine Beurteilung und Beratung für eventuell mögliche schrittweise Arbeiten möglich ist.

Zur Beurteilung der in der Haushaltsrechnung für das Jahr 2005 erfassten Betriebskosten für die Sporthalle in der Dassower Straße muss nochmals darauf verwiesen werden, dass die Haushaltsansätze für das Jahr 2005 teilweise grobe Schätzungen bzw. lediglich Annahmen waren, um Zahlen in die neu aufgenommene Haushaltstelle 2110 einstellen zu können.

Die Problematik der Zuordnung der aufgelaufenen Betriebskosten wird am deutlichsten bei der Betrachtung der Heizkosten. Für die Versorgung der Schule gibt es lediglich einen Mengenzähler, über den die Heizleistungen für das Schulgebäude, den Schulcontainer und die Sporthalle erfasst werden. Damit ist eine Trennung nach erfassten Mengen nicht möglich. Die relative Übereinstimmung der abgerechneten mit den geplanten Kosten ist darauf zurück zuführen, dass die Heizkosten beglichen werden mussten und dazu die in den Haushaltstellen 2110 und 2200 eingestellten Ansätze genutzt wurden. Korrekterweise hätte eine Umbuchung – spätestens im Nachtragshaushalt - erfolgen müssen. Das war jedoch aufgrund der nicht trennbaren Heizkosten nicht realisierbar.

Eine korrekte Erfassung der Betriebskosten kann also erst erfolgen, wenn geeignete Verbrauchsmessgeräte eingebaut sind bzw. ist – wie im Fall der Müllgebühren – unzweckmäßig, da mit der etwaigen gesonderten Aufstellung von Mülltonnen für die Sporthalle ein erhöhter Aufwand verbunden wäre (hier erfolgt die Erfassung in der HH-Stelle 2200).

In der Anlage erhalten Sie die vorläufige Haushaltsrechnung 2005 für die HH-Stelle 2110 – Schulsporthalle Regionale Schule.

Die noch ausstehenden Informationen werden schnellstens nachgereicht bzw. am Sitzungsabend vorgelegt.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Um Beratung wird gebeten.

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