Beschlussvorlage - VO/0/050/2006

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Nachdem bereits seit längerer Zeit eine Änderung des Pachtverhältnisses für die Karpfenteichanlage und damit verbunden eine bessere Bewirtschaftung angestrebt wurde, gibt es nunmehr eine neue Situation.

 

Der Landesanglerverband – bisheriger Pächter – hat in einem Gespräch am 22.02.06 angeboten, den Pachtvertrag im gegenseitigen Einvernehmen sofort aufzulösen und bittet, einen neuen Pachtvertrag mit dem Schönberger Anglerverein „Schneller Hecht“ abzuschließen. Damit wäre der Weg frei, die bisher beratenen neuen Ansätze für die Bewirtschaftung der Anlage mit einem Schönberger Verein umzusetzen.

 

Ich erinnere an die durchgeführten Beratungen zu diesem Sachverhalt und die dabei durch den Anglerverein sowie Herrn Preller vorgestellten Konzepte. Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 06.09.05 zu dieser Problematik einen Beschluss gefasst (Auszug anliegend).

 

Sowohl Herr Preller als auch der Anglerverein werden in diesen Tagen nochmals überarbeitete Konzepte einreichen, die Ihnen zugesandt werden, sobald sie vorliegen.

 

Im Interesse einer zügigen Behebung der Missstände in der Karpfenteichanlage bis zum Saisonbeginn bzw. der unverzüglichen Aufnahme der Aufzucht von Speisefisch ist eine schnelle Entscheidung erforderlich. Damit begründe ich auch die Dringlichkeit der Behandlung im Finanz- und Schulausschuss.

 

Der Finanzausschuss soll insbesondere zur Erhebung einer Pacht bzw. eines Nutzungsentgeltes Stellung nehmen. Bisher bezahlt der LAV eine Pacht von 409,- € (ehem. 800,- DM). Der örtliche Anglerverein sieht sich jedoch nicht in der Lage (zumindest zunächst), einen Pachtzins bzw. ein Entgelt zu entrichten. Zumal auch kleinere Investitionen in das Gebäude sowie auf dem Gelände geplant sind. Deshalb empfehle ich, für einen Zeitraum von zunächst 5 Jahren auf die Erhebung eines Pachtzinses zu verzichten und dann neu zu verhandeln. Im städtischen Haushalt sind für das Jahr 2006 keine weiteren Mittel eingestellt.

 

Letztlich soll eine Entscheidung über die Verpachtung bzw. Übergabe mittels einer Nutzungsvereinbarung an einen Interessenten beraten und entschieden werden.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Um Beratung wird gebeten.

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