Beschlussvorlage - VO/4/348/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Abrundungssatzung der Stadt Schönberg Grüner Weg/ Marienstraße hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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07.03.2006
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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07.03.2006
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Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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09.03.2006
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Satzung ist als Ergänzungssatzung vorgesehen. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Dezember des vergangenen Jahres gefasst.
Auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses soll nun das
Verfahren vorbereitet werden. Die Entwürfe der Planzeichnung, Text (Teil B) und
Begründung, werden erstellt, um damit das entsprechende Planverfahren
durchführen zu können.
Die Erschließung ist durch Anbindung an vorhandene
öffentliche Straße und Wege gesichert. Die Bebauung ist durch die
städtebauliche Umgebung vorgeprägt. Ausgleichs- und Ersatzanforderungen werden
so gelöst, dass dies durch die bevorteilten Grundstückseigentümer geregelt und
realisiert wird. Über die Eingriffs- / Ausgleichsregelung hinaus wird eine
Prüfung der Umweltbelange nicht erforderlich, weil dies für Satzungen nicht
notwendig ist.
Aus schallschutztechnischer Sicht wird durch die Integration
in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil keine weitere Überprüfung notwendig.
Die Unterlage wird für den Beschluss über den Entwurf und
die öffentliche Auslegung gebilligt.
Danach sind die betroffenen Bürger und Träger öffentlicher
Belange zu beteiligen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung der Satzung werden gebilligt und
für das Beteiligungsverfahren bestimmt.
2.
Die
Entwürfe der Satzung und der Begründung sind für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen.
3.
Die
Träger öffentlicher Belange sind am Aufstellungsverfahren zu beteiligen.
4.
Die
Beteiligung der Öffentlichkeit ist ortsüblich bekannt zu machen und dabei ist
auch anzugeben, wann und wo Stellungnahmen abgeben werden können.
5.
Eine
Umweltverträglichkeitsprüfung ist im Rahmen der Aufstellung der Satzung nicht
erforderlich.
