Beschlussvorlage - VO/4/348/2006

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Satzung ist als Ergänzungssatzung vorgesehen. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Dezember des vergangenen Jahres gefasst.

Auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses soll nun das Verfahren vorbereitet werden. Die Entwürfe der Planzeichnung, Text (Teil B) und Begründung, werden erstellt, um damit das entsprechende Planverfahren durchführen zu können.

Die Erschließung ist durch Anbindung an vorhandene öffentliche Straße und Wege gesichert. Die Bebauung ist durch die städtebauliche Umgebung vorgeprägt. Ausgleichs- und Ersatzanforderungen werden so gelöst, dass dies durch die bevorteilten Grundstückseigentümer geregelt und realisiert wird. Über die Eingriffs- / Ausgleichsregelung hinaus wird eine Prüfung der Umweltbelange nicht erforderlich, weil dies für Satzungen nicht notwendig ist.

Aus schallschutztechnischer Sicht wird durch die Integration in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil keine weitere Überprüfung notwendig.

Die Unterlage wird für den Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung gebilligt.

Danach sind die betroffenen Bürger und Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.      Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung der Satzung werden gebilligt und für das Beteiligungsverfahren bestimmt.

 

2.      Die Entwürfe der Satzung und der Begründung sind für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

3.      Die Träger öffentlicher Belange sind am Aufstellungsverfahren zu beteiligen.

 

4.      Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist ortsüblich bekannt zu machen und dabei ist auch anzugeben, wann und wo Stellungnahmen abgeben werden können.

 

5.      Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist im Rahmen der Aufstellung der Satzung nicht erforderlich.

 

 

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