Beschlussvorlage - VO/4/361/2006

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf hat den Entwurf für o. g. Satzung gemäß Abwägungsbeschluss seiner Sitzung am 01.09.2005 überarbeiten  lassen.

Vorliegende Hinweise und Anregungen der Behörden und der berührten Träger öffentlicher Belange wurden berücksichtigt.

Der überarbeitete Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung ist durch die Gemeindevertretung am 14.12.2005 beschlossen und zur erneuten öffentlichen Auslegung bestimmt worden. Die Begründung mit der Anlage 1 „Immissionsprognose – Lärm“ und der Anlage 2 „Eingriffsbewertung und Ausgleichsbilanzierung“  ist gebilligt worden.

Ziel ist es, eine städtebaulich geordnete Entwicklung zu gewährleisten. Einzelne Außenbereichsgrundstücke werden für die künftige bauliche Entwicklung in die Satzung einbezogen.

Im Gegensatz zur ersten Auslegung sind Teile nicht erschlossener Flächen raus genommen worden, da diesbezügliche Festsetzungen nicht mehr über eine Satzung geregelt werden können. Ausgleichsmaßnahmen sind den Vorhaben zugeordnet.

Die Erweiterung für Wohnbauflächen liegt im Rahmen der Eigenentwicklung des Ortes.

Die vollständigen Unterlagen liegen im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4 in Schönberg zur Einsicht aus.

Die Stadt Schönberg wird um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Schönberg hat zur o. g. Planung der Gemeinde Selmsdorf für den Ortsteil Zarnewenz weder Hinweise noch Anregungen hervorzubringen. 

 

 

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