Beschlussvorlage - VO/4/331/2006-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zwischenzeitlich hat mit dem Landkreis NWM bezüglich der unterschiedlichen Auffassungen zwischen Ausweisung des Gebietes als WA oder als SO bzw. der Entwicklung der Änderung aus dem Flächennutzungsplan nochmals ein Abstimmungsgespräch einvernehmlich stattgefunden. Die endgültige Stellungnahme des Landkreises NWM liegt hierzu vor.

Die Abwägung ist dahingehend überarbeitet und wird in tabellarischer Übersicht der Vorlagenergänzung beigefügt. 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.              Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg beschließt die Abwägung eingegangener Anregungen zum o.g. Bebauungsplan. Die Anregungen und Stellungnahmen werden nach ihrer Wichtung

§             abwägungsrelevante Stellungnahmen,

§             Stellungnahmen mit Hinweisen und

§             Stellungnahmen ohne Anregungen,

gewertet.

In Auswertung der Stellungnahmen ergeben sich:

a)           zu berücksichtigende Anregungen,

b)           teilweise zu berücksichtigende Anregungen,

c)           nicht zu berücksichtigende Anregungen.

 

2.              Der grundsätzliche Planinhalt wird nicht berührt. Hinweise werden – soweit erforderlich – in Plan und Begründung berücksichtigt.

 

3.              Die nicht abwägungsrelevanten Hinweise in den von Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen werden - soweit sie von Bedeutung für den Bebauungsplan sind - in der Begründung  berücksichtigt.

 

4.              Das Bauamt der Stadt Schönberg wird beauftragt, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 015 der Stadt Schönberg unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

5.              Die nicht berücksichtigten Anregungen zur Satzung über die 1. Änderung den Bebauungsplan Nr. 015 sind den Verfahrensunterlagen beizufügen.

 

6.              Die Abwägung zur Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 015 der Stadt Schönberg wird von der Stadtvertretung wie oben dargestellt, beschlossen (Abwägungsbeschluss).

 

7.              Aufgrund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I. S. 2414) sowie nach § 86 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 6. Mai 1998 (GVO Bl. M-V S. 468, ber. S. 612), zuletzt geändert durch das 2. Gesetz zur Änderung der LBauO vom 16.12.2003 (GVOBI. M-V Nr. 17 S. 690) beschließt die Stadt Schönberg die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 015 der Stadt Schönberg bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

8.              Die Begründung wird gebilligt.

 

9.              Die Verwaltung des Amtes Schönberger Land wird beauftragt, die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 015, die als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt betrachtet wird, bekannt zu machen. Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 015 mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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