Beschlussvorlage - VO/0/049/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung zu ABM-Stellen bzw. Fördermöglichkeit durch GAP-Mittel
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister der Stadt Schönberg
- Bearbeiter:
- Heike Waschow
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
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Entscheidung
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01.03.2006
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach wie vor besteht die Notwendigkeit, zur Abarbeitung der
anfallenden Arbeiten – insbesondere im kulturellen und sozialen Bereich
sowie weiterer stadtspezifischer Aufgaben – Personal zur Verfügung zu
stellen. Die dazu im Haushalt 2006 zur Verfügung stehenden Mittel sind absolut
unzureichend, da die 5.000 Euro lediglich eine Beschäftigung für ca. 8 Stunden
je Woche ermöglichen würden.
Deshalb wurde in Vorgesprächen mit der Arbeitsagentur die
Möglichkeit besprochen, so genannte GAP-Mittel zu beantragen und damit eine
Teilfinanzierung einer Voll- oder Halbtagsstelle zu ermöglichen. Nach dem
derzeitigen Stand wären damit 50 % der Lohnkosten finanzierbar. Die weiteren
50% müssten durch den Arbeitgeber aufgebracht werden.
Für eine Beantragung der Mittel bei der Arbeitsagentur ist
jedoch der Nachweis der Verfügbarkeit der Eigenmittel notwendig.
Eine Halbtagsstelle vorausgesetzt, könnten die bisher im
Haushalt eingestellten Mittel (5.000 Euro – HH-Stelle 7900.4161) als
Eigenanteil eingesetzt werden.
Eine weitere personelle Frage ergibt sich aufgrund der Bitte
des Fördervereins zur Erhaltung und Erneuerung des Schönberger Schwimmbades
e.V. Mit dem Fortgang der Arbeiten zur Umgestaltung des Freibades in einen
Schwimmteich wird es immer wichtiger, einen Koordinator für die Arbeiten vor Ort
zu haben. Gleichzeitig könnte diese Person im Weiteren als Koordinator für die
mit dem Betrieb der Anlage verbundenen Fragen auftreten sowie für die Anleitung
der auch weiterhin zur Verfügung stehenden 1-Euro-Kräfte eingesetzt werden.
In diesem Fall wäre eine Förderung über eine 2-jährige
ABM-Maßnahme möglich, wobei die Förderhöhe 90% der Lohnkosten erreicht. Der
entsprechende Anteil der Stadt müsste ebenfalls bei Antragstellung nachgewiesen
werden.
Die notwendigen Gelder müssten zusätzlich zu den im Haushalt
erfassten Mittel aufgebracht werden.
