Beschlussvorlage - VO/1/275/2006

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

In ihrer Sitzung am 09.03.2006 akzeptierte die Stadtvertretung Schönberg per Beschluss das Urteil des Verwaltungsgerichtes Schwerin in der Verwaltungsstreitsache zur Gültigkeit der Kommunalwahl am 13.06.2004, wonach die Stadtvertretung zur Feststellung der Ungültigkeit der Wahl der Stadtvertretung unter Aufhebung ihres Widerspruchsbescheides vom 15.07.2004 verpflichtet wird. Mit v.g. Widerspruchsbescheid waren Einsprüche gegen das Ergebnis der Wahl der Stadtvertretung Schönberg vom 13.06.2004 zurückgewiesen worden. Das besagte Urteil des Verwaltungsgerichtes Schwerin hat mit Ablauf der Rechtsmittelfrist am 14.03.2006 Rechtskraft erlangt, da die Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 09.03.2006 gleichermaßen beschlossen hat, die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht nicht zu beantragen. Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist ist die Stadtvertretung nunmehr verpflichtet, durch Beschluss die Feststellung der Ungültigkeit der Wahl der Stadtvertretung unter Aufhebung ihres Widerspruchbescheides vom 15.07.2004 vorzunehmen. Dieser Beschluss ist dann den an der Gemeindewahl beteiligten Einspruchsführern und der unteren Rechtsaufsichtsbehörde zuzustellen. Mit der Zustellung der Entscheidung wird den Empfängern die Möglichkeit der Einlegung des Rechtsbehelfs, eines Widerspruchs,  innerhalb eines Monats eingeräumt. Erst mit Unanfechtbarkeit der Feststellung der Ungültigkeit der Wahl (frühestens nach Ablauf der Widerspruchsfrist) kann der Wahltermin für die Wiederholungswahl der Stadtvertretung Schönberg durch den Landrat als untere Rechtsaufsichtsbehörde festgesetzt werden. Die Wiederholungswahl muss spätestens vier Monate nach der Unanfechtbarkeit der Wahlprüfungsentscheidung zur Feststellung der Ungültigkeit der Wahl  stattfinden.  

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Schönberg stellt die Ungültigkeit der Wahl der Stadtvertretung Schönberg vom 13.06.2004 fest. Der Beschluss der Stadtvertretung vom 14.07.2004 zur Gültigkeit der Wahl der Stadtvertretung Schönberg sowie ihr Widerspruchsbescheid vom 15.07.2004 werden aufgehoben.   

 

Loading...