Beschlussvorlage - VO/4/406/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 021 der Stadt Schönberg für den Industrie- und Gewerbepark an der BAB A 20
hier: Satzungsändernder Beschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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20.04.2006
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Schönberg hat bereits den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 021 gefasst. Unter Berücksichtigung nunmehr vorliegender weiterer Erkenntnisse präzisiert die Stadt Schönberg ihre Unterlagen. Sie hebt deshalb den ursprünglichen Satzungsbeschluss auf, der am 26.5.2005 gefasst wurde und schafft Voraussetzungen für einen Satzungsbeschluss.
Die Abwägung zum Bebauungsplan wird gemäß Anlage für diesen Beschluss ergänzt. Defizite in der Beurteilung der Ausgleichs- und Ersatzbelange sowie der Entwässerungsproblematik werden somit ausgeräumt. Auf der Grundlage der präzisierten Abwägung wird der neue Satzungsbeschluss gefasst. Auf dieser Grundlage soll der Bebauungsplan rechtskräftig bekannt gemacht werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Stadtvertretung der Stadt Schönberg hebt den Satzungsbeschluss über den
Bebauungsplan Nr. 021 der Stadt Schönberg für den Industrie- und Gewerbepark an
der Bundesautobahn A20 vom 26.05.2005 auf.
2.
Die bereits
beschlossene Abwägung wird präzisiert und ergänzt um Ausführungen gemäß Anlage
zu den Punkten:
-
Ausgleichs- und
Ersatzbilanz
-
Oberflächenwasserproblematik
-
Ausnahmegenehmigung
für § 20 Biotope
-
Verfügbarkeit der
Ausgleichs- und Ersatzflächen.
Die
Abwägung zum Bebauungsplan wird unter Berücksichtigung der genannten Punkte
ergänzend erneut beschlossen. Die tabellarische Zusammenstellung des
ursprünglichen Abwägungsbeschlusses wird bestätigt.
3.
Aufgrund § 10 des
Baugesetzbuches in der Fassung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141) sowie nach
§ 86 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung vom 06.05.1998
(GVOBl. M-V Nr. 16 Seite 468), einschließlich aller rechtsgültigen Änderungen,
beschließt die Stadt Schönberg die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 021 der
Stadt Schönberg für den Industrie- und Gewerbepark an der Bundesautobahn A20,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Das
Bauamt des Amtes Schönberger Land wird beauftragt, die Satzung über den
Bebauungsplan Nr. 021 der Stadt Schönberg für den Industrie- und
Gewerbepark an der Bundesautobahn A20 ortsüblich bekannt zu machen. Dabei
ist auch anzugeben, wo die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 021 der
Stadt Schönberg für den Industrie- und Gewerbepark an der Bundesautobahn
A20 mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den
Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Der Bebauungsplan ist aus dem
rechtswirksamen Flächennutzungsplan entwickelt.
