Beschlussvorlage - VO/3/120/2006

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 18.04.2006 wurde die neue Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern erlassen. Abweichend von der bisherigen Landesbauordnung sind die Zuständigkeiten der verschiedenen Verwaltungsebenen neu geregelt worden.

 

Unter anderem ist die bisherige Zuständigkeit des Landes zur Festsetzung der Zahl, Größe und Beschaffenheit von Stellplätzen oder Garagen (bisher geregelt in der Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern) auf die Gemeinden übergegangen. Die Gemeinden können durch Satzung diesbezüglich eine örtliche Bauvorschrift erlassen (§ 86 LBauO M-V).

 

Um bei künftigen Baugenehmigungsverfahren keine Regelungslücke entstehen zu lassen wurde die anliegende Stellplatzsatzung für die Gemeinde Selmsdorf entworfen.

 

Die in der Anlage zur Satzung aufgeführten Zahlen der Stellplätze je Nutzungsart wurden der bisherigen Verwaltungsvorschrift des Landes entnommen. Sollten örtliche Besonderheiten eine andere Festsetzung erfordern, ist dies im Rahmen der Beratung zu dieser Vorlage zu berücksichtigen. Gleiches gilt für die sehr umfassende Aufzählung der Nutzungsarten. Nutzungsarten, die mit großer Wahrscheinlichkeit in der Gemeinde nicht vorkommen werden, sollten der Übersichtlichkeit halber aus der Anlage gestrichen werden.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung der Gemeinde Selmsdorf über Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Garagen (Stellplatzsatzung). Der beigefügte Satzungstext und die Anlage zur Satzung sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Loading...