Beschlussvorlage - VO/1/327/2006

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung wählt für den Rest ihrer Wahlperiode aus ihrer Mitte zwei Stellvertreter des Bürgermeisters (§ 40 KV M-V).

 

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen aller Stadtvertreter (8) erhält. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so wird über die Bewerber erneut abgestimmt. Erhält auch dann niemand die erforderliche Mehrheit, so ist die Wahl in einer späteren Sitzung zu wiederholen, wenn nur ein Bewerber zur Wahl stand.

 

Bei zwei oder mehr Bewerbern findet eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit der höchsten Stimmenzahl statt, bei der gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.

 

Für die Dauer ihrer Amtszeit werden die Stellvertreter des Bürgermeisters zu Ehrenbeamten ernannt.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung wählt Herrn/Frau ________________________ zum/zur Zweiten stellvertretenden Bürgermeister/in.

 

Loading...