Beschlussvorlage - VO/1/330/2006

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 17.09.2006 fand die Wahl zur Stadtvertretung Schönberg statt. Die nach Abschluss der Wahlhandlung vom Wahlvorstand erstellte Wahlniederschrift wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 19.09.2006 behandelt. Es wurden keine Unregelmäßigkeiten festgestellt. Das Wahlergebnis wurde nicht beanstandet. Das Wahlergebnis wurde endgültig festgestellt und in der amtlichen Bekanntmachung vom 20.09.2006 am 27.09.2006 in der „Ostsee-Zeitung“ bekannt gemacht.

Gemäß § 43 KWG M-V kann jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes und die Rechtsaufsichtsbehörde binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses (bis 11.10.2006) gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben.

 

Von der Möglichkeit des Einspruchs wurde kein Gebrauch gemacht.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 4 KWG M-V die Gültigkeit der Kommunalwahl vom 17.09.2006.

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