Beschlussvorlage - VO/1/330/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Gültigkeit der Kommunalwahl vom 17.09.2006
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Heike Waschow
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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19.10.2006
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Am
17.09.2006 fand die Wahl zur Stadtvertretung Schönberg statt. Die nach
Abschluss der Wahlhandlung vom Wahlvorstand erstellte Wahlniederschrift wurde
in der öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 19.09.2006
behandelt. Es wurden keine Unregelmäßigkeiten festgestellt. Das Wahlergebnis
wurde nicht beanstandet. Das Wahlergebnis wurde endgültig festgestellt und in
der amtlichen Bekanntmachung vom 20.09.2006 am 27.09.2006 in der
„Ostsee-Zeitung“ bekannt gemacht.
Gemäß
§ 43 KWG M-V kann jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes und die
Rechtsaufsichtsbehörde binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der
Bekanntmachung des Wahlergebnisses (bis 11.10.2006) gegen die Gültigkeit der
Wahl Einspruch erheben.
Von
der Möglichkeit des Einspruchs wurde kein Gebrauch gemacht.
