Beschlussvorlage - VO/1/331/2006

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 12 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Schönberg gehören dem Hauptausschuss neben dem Bürgermeister 6 Stadtvertreter an.

 

Die Besetzung des Hauptausschusses erfolgt gemäß § 35 Abs. 1 KV M-V nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Die Fraktionszugehörigkeit des Bürgermeisters ist bei der Besetzung des Hauptausschusses anzurechnen.

 

Die Berechnung der Sitzverteilung erfolgt gemäß Geschäftsordnung nach Hare-Niemeyer. Einzelne Fraktionen und fraktionslose Gemeindevertreter können sich zu Zählgemeinschaften zusammenschließen. Abgestimmt wird über die Vorschlagslisten in einem Wahlgang. Dies bedeutet, dass jeder Stadtvertreter nur eine gültige Stimme abgeben kann. Abgestimmt wird durch Handzeichen oder auf Antrag eines Stadtvertreters geheim. Ferner besteht die Möglichkeit, nur eine einzige Vorschlagsliste zu erstellen. Diese Vorschlagsliste ist gewählt, wenn die Mehrheit aller Stadtvertreter (8) für sie stimmt § 32 Abs. 2 KV M-V.

 

Durch die Fraktionen und Zählgemeinschaften ist für den Fall der Verhinderung von Hauptausschussmitgliedern (gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 der Hauptsatzung der Stadt Schönberg vom 15.06.2004) jeweils ein Stellvertreter zu benennen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Schönberg wählt nachstehende Stadtvertreter/innen in den Hauptausschuss:

 

Hauptausschussmitglieder

Stellvertreter

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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