Beschlussvorlage - VO/1/331/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Mitglieder des Hauptausschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Heike Waschow
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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19.10.2006
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 12 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Schönberg gehören dem Hauptausschuss neben dem Bürgermeister 6 Stadtvertreter an.
Die
Besetzung des Hauptausschusses erfolgt gemäß § 35 Abs. 1 KV M-V nach den
Grundsätzen der Verhältniswahl. Die Fraktionszugehörigkeit des Bürgermeisters
ist bei der Besetzung des Hauptausschusses anzurechnen.
Die
Berechnung der Sitzverteilung erfolgt gemäß Geschäftsordnung nach
Hare-Niemeyer. Einzelne Fraktionen und fraktionslose Gemeindevertreter können
sich zu Zählgemeinschaften zusammenschließen. Abgestimmt wird über die
Vorschlagslisten in einem Wahlgang. Dies bedeutet, dass jeder Stadtvertreter
nur eine gültige Stimme abgeben kann. Abgestimmt wird durch Handzeichen oder
auf Antrag eines Stadtvertreters geheim. Ferner besteht die Möglichkeit, nur
eine einzige Vorschlagsliste zu erstellen. Diese Vorschlagsliste ist gewählt,
wenn die Mehrheit aller Stadtvertreter (8) für sie stimmt § 32 Abs. 2 KV M-V.
Durch
die Fraktionen und Zählgemeinschaften ist für den Fall der Verhinderung von
Hauptausschussmitgliedern (gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 der Hauptsatzung der Stadt
Schönberg vom 15.06.2004) jeweils ein Stellvertreter zu benennen.
