Beschlussvorlage - VO/1/338/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl von weiteren Mitgliedern des Amtsausschusses und deren Stellvertreter
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Heike Waschow
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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19.10.2006
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Amtsausschuss des Amtes Schönberger Land besteht aus den Bürgermeistermeistern der amtsangehörigen Gemeinden und der Stadt Schönberg und weiteren Mitgliedern.
Die Anzahl der so genannten weiteren Mitglieder errechnet sich nach der Einwohnerzahl (§ 132 KV M-V). Die Stadt Schönberg hat neben dem Bürgermeister 6 weitere Mitglieder in den Amtsausschuss zu entsenden. Die weiteren Mitglieder wählt die Stadtvertretung aus ihrer Mitte. Die weiteren Mitglieder werden nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.
Die
Berechnung der Sitzverteilung erfolgt gemäß Geschäftsordnung nach
Hare-Niemeyer. Einzelne Fraktionen und fraktionslose Gemeindevertreter können
sich zu Zählgemeinschaften zusammenschließen. Abgestimmt wird über die
Vorschlagslisten in einem Wahlgang. Dies bedeutet, dass jeder Stadtvertreter
nur eine gültige Stimme abgeben kann. Abgestimmt wird durch Handzeichen oder
auf Antrag eines Stadtvertreters geheim. Ferner besteht die Möglichkeit, nur
eine einzige Vorschlagsliste zu erstellen. Diese Vorschlagsliste ist gewählt,
wenn jeweils die Mehrheit aller Stadtvertreter (8) für sie stimmt.
Entsprechend
§ 13 Abs. 6 der Hauptsatzung wählt die Stadtvertretung für jedes weitere
Mitglied jeweils einen Stellvertreter ebenfalls nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl.
Die
Berechnung der Sitzverteilung erfolgt gemäß Geschäftsordnung nach
Hare-Niemeyer. Einzelne Fraktionen und fraktionslose Gemeindevertreter können
sich zu Zählgemeinschaften zusammenschließen. Abgestimmt wird über die
Vorschlagslisten in einem Wahlgang. Dies bedeutet, dass jeder Stadtvertreter
nur eine gültige Stimme abgeben kann. Abgestimmt wird durch Handzeichen oder
auf Antrag eines Stadtvertreters geheim. Ferner besteht die Möglichkeit, nur
eine einzige Vorschlagsliste zu erstellen. Diese Vorschlagsliste ist gewählt,
wenn jeweils die Mehrheit aller Stadtvertreter (8) für sie stimmt.
