Beschlussvorlage - VO/1/333/2006

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 132 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V entsenden Gemeinden mit einer Einwohnerzahl über 2.000 bis 2.500 neben dem Bürgermeister drei weitere Mitglieder in den Amtsausschuss.

Diese Regelung traf bisher für die Gemeinde Selmsdorf zu. Im Jahr 2006 erhöhte sich die Einwohnerzahl der Gemeinde Selmsdorf auf über 2.500 Einwohner. (Stand 30. Juni 2006 : 2.628 Einwohner) Gemeinden dieser Größe (2.500 – 3.000 Einwohner) entsenden neben dem Bürgermeister vier weitere Mitglieder in den Amtsausschuss.

Gemäß § 171 KV M-V gelten die vom Statistischen Landesamt zum 30.Juni fortgeschriebenen Einwohnerzahlen vom 1. Januar des folgenden Jahres an.

Demnach ist durch die Gemeindevertretung Selmsdorf mit Wirkung vom 01.01.2007 ein weiteres Mitglied des Amtsausschusses des Amtes Schönberger Land zu wählen.    

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Selmsdorf wählt Frau/Herrn ……………………………. als weiteres Mitglied in den Amtsausschuss des Amtes Schönberger Land.

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