Beschlussvorlage - VO/1/343/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Aussprache und beschlussfassung zu den Mitteilungen der BSTU - Bürgermeister -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Klaus-Peter Horstmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Selmsdorf
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Entscheidung
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12.10.2006
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Unter den Tagesordnungspunkten 8.2 und 9.2 wurde bereits die
Mitteilung der BStU behandelt.
Die Frage, ob die aus diesem Grunde bestehenden Zweifel an
der Eignung ausgeräumt wurden, ist eine Rechtsprüfung und unterliegt daher
nicht dem persönlichen Ermessen von Mitgliedern der Gemeindevertretung.
Die Amtsverwaltung hat mögliche Konsequenzen für das
Ehrenbeamtenverhältnis juristisch prüfen lassen. Nach Einschätzung des Fachanwalts
lassen sich aus dem Tatbestand der Tätigkeit für das MfS und der möglicherweise
nicht ausgeräumten Zweifel an der Eignung nach den Vorschriften des
Beamtengesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern rein rechtlich betrachtet
keine Folgen ableiten.
Unabhängig von dieser juristischen Einschätzung kann jedoch
jeder Gemeindevertreter für sich gesehen zu einer anderen Einschätzung kommen
und dieses dann auch entsprechend äußern.
Falls die Mehrheit der Gemeidevertreter trotz der
vorliegenden juristischen Stellungnahme Konsequenzen für das
Ehrenbeamtenverhältnis des Bürgermeisters für notwendig erachtet, bleibt nur
der Weg der Rücknahme der Ernennung.
Über die Rücknahme der Ernennung entscheidet die oberste
Dienstbehörde (Gemeindevertretung). Vor der Rücknahme ist der Beamte gemäß den
Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes zu hören.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
a) Die Gemeindevertretung Selmsdorf hält die bestehenden
Zweifel an der Eignung des Herrn Bürgermeister Hitzigrat für ausgeräumt.
b) Die Gemeindevertretung Selmsdorf betrachtet die
bestehenden Zweifel an der Eignung des Herrn Bürgermeister Hitzigrat für nicht
ausgeräumt. Herr Bürgermeister Hitzigrat ist entsprechend der §§ 28 Abs. 2 und
3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Mecklenburg-Vorpommern anzuhören. Die
Gemeindevertretung Selmsdorf wird innerhalb der nächsten 6 Monate erneut zu
einer Sitzung zusammen kommen und über die Rücknahme der Ernennung entscheiden.
