Beschlussvorlage - VO/4/511/2006

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Aufgrund der Abwägung für die Satzung, die mit einem größeren Geltungsbereich vorgesehen war, hat die Stadt Schönberg den Satzungsgeltungsbereich geteilt. Neben dem Teilbereich 1, Bebauung unmittelbar am Grünen Weg, wird der Teilbereich 2 betrachtet. Für den Teilbereich 1 kann die Satzung zum Abschluss gebracht werden. Der Satzungsbeschluss kann gefasst werden. Vor weiterer Beschlussfassung für den Teilbereich 2 sind die Belange der Ableitung anfallenden Oberflächenwassers abschließend zu klären.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg fasst den Satzungsbeschluss für den Teilbereich 1 der Satzung am Grünen Weg.

 

2.      Aufgrund des Satzungsbeschlusses kann die Satzung rechtsverbindlich bekannt gemacht werden.

 

3.      Danach ist die Satzung auszufertigen und dem Landkreis Nordwestmecklenburg zur Verfügung zu stellen.

 

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