Beschlussvorlage - VO/4/512/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Abrundungssatzung der Stadt Schönberg für den Bereich Grüner Weg/ Marienstraße nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB als Ergänzungssatzung
hier: Abwägungsbeschluss für den Teilbereich 1 (Bebauung unmittelbar am Grünen Weg)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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24.10.2006
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Bereit
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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Wartend
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Schönberg hat die Beschlüsse zur Erstellung einer Ergänzungssatzung im Bereich des Grünen Weges und an der Marinenstraße gefasst. Das Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde für den Satzungsgeltungsbereich geführt.
Aus dem Stellungnahmeverfahren liegen Stellungnahmen seitens der Bürger und Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange vor. Eine Übersicht der Stellungnahmen ist beigefügt.
Aufgrund des Beteiligungsverfahrens ist beabsichtigt, nach Abwägung sämtlicher eingegangener Anregungen und Belange, die Satzung zu trennen. Für einen Bereich unmittelbar am Grünen Weg soll aufgrund des Abwägungsbeschlusses danach der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Für den übrigen Bereich stehen noch Abstimmungen aus, weil insgesamt die Regelung zur Ableitung anfallenden Oberflächenwassers abschließend und umfassend zu klären ist. Die Ableitung anfallenden Oberflächenwassers ist dauerhaft zu sichern. Hierzu sind einvernehmlich Abstimmungen mit dem Wasser- und Bodenverband und der unteren Wasserbehörde zu führen. Die Regelung zu Kosten und Aufwendungen ist mit den Bevorteilten abschließend zu klären. Auf bereits realisierte Bebauung am Grünen Weg ist gegebenenfalls Rücksicht zu nehmen bzw. diese ist zu berücksichtigen.
Für die nicht im Rahmen der Satzung derzeit zu regelnde Flächenanteile ist das Verfahren danach fortzuführen. Die Inhalte der Beteiligung, die noch aussteht, sind dann abschließend zu klären und zu bestimmen.
Für den Teilbereich 1, Bebauung unmittelbar am Grünen Weg, wird durch Gutachten / gutachterliche Prüfungen der Nachweis der Versickerungsfähigkeit erbracht und die behördliche Stellungnahme seitens der unteren Wasserbehörde. Retentionsfläche, die außerhalb des Grundstücks erforderlich wird, wird grundbuchlich und dauerhaft gesichert, so dass auch dauerhaft die geordnete Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers für dieses Grundstück gesichert werden kann.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Stadtvertretung der Stadt Schönberg fasst den Beschluss über die Abwägung der
Satzung für den Bereich des Grünen Weges mit der Trennung in zwei Teilbereiche.
Für den Teilbereich 1 am Grünen Weg
ist nach Abwägung der Satzungsbeschluss zu fassen.
Für den Teilbereich 2, größere
Fläche, sind vor einer weiteren Beschlussfassung die Belange der Ableitung
anfallenden Oberflächenwassers abschließend zu klären.
In die Abwägung sind eingeflossen
sämtliche Stellungnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und auch die
Stellungnahmen der beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange. Dies ist in der Anlage aufgeführt.
2.
Die
Abwägung für die Satzung, mit der Trennung in zwei Teilbereiche, wird
beschlossen.
