Beschlussvorlage - VO/2/108/2006

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Jahreshaushaltsrechnung der Stadt Schönberg für das Haushaltsjahr 2005 weist keinen Soll – Fehlbetrag im Verwaltungshaushalt bzw. im Vermögenshaushalt aus.

Die Haushaltsrechnung schließt Einnahme- und Ausgabeseitig ausgeglichen wie folgt ab:

Verwaltungshaushalt:     3.451.871,77 EUR

Vermögenshaushalt:      2.591.121,01 EUR

Gesamthaushalt:           6.042.992,78 EUR

 

Eine Zuführung zu den allgemeinen Rücklagen konnte aus der eigenen Haushaltsführung 2005 in Höhe von 310.063,94 vorgenommen werden.

 

Die Haushaltsrechnung beinhaltet Kassenreste in Höhe von

Verwaltungshaushalt                                                      Vermögenshaushalt

            Einnahmen:       404.954,16 €                                         Einnahmen:       159.688,66 €

            Ausgaben:         -47.116,14 €                                         Ausgaben:              -173,83 €

 

Die Haushaltsrechnung beinhaltet Haushaltsreste in Höhe von

Verwaltungshaushalt                                                      Vermögenshaushalt

            Einnahmen:       keine                                                    Einnahmen:       182.700,00 €

            Ausgaben:         134.163,04 €                                         Ausgaben:         639.825,46 €

 

Die Einzelaufstellung zu den Kassenresten bzw. Haushaltsresten ist zu finden im Rechenschaftsbericht zur Jahreshaushaltsrechnung.

 

Haushaltsüberschreitungen wurden wie folgt festgestellt:

 

Verwaltungshaushalt:

 

HHST

Bereich

Betrag in EUR

Bemerkung

1300.5410

Beheizung Feuerwehr

146,00

Anordnung von Abschlägen schon für das Folgejahr

4645.7120

Anteil Wohnsitzgemeinde an andere Kitas

842,65

wechselnde Kinderzahlen, schwer planbar

9100.8450

Gewerbesteuer Zinsabgänge

257,66

schwer planbar, da Bescheide vom Finanzamt noch für abgelaufene Jahre erstellt werden

GESAMT:

 

1.246,31

 

 

 

Deckung: Mehreinnahmen

HH-St.

Bezeichnung

Betrag

8100.2100

Ausschüttung von Dividenden

1.246,31

 

 

Vermögenshaushalt:

 

Keine

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Schönberg genehmigt die Haushaltsrechnung 2005 und erteilt der Amtskasse und dem Bürgermeister für den von der Jahresrechnung abgedeckten Zeitraum die Entlastung.

Die Jahreshaushaltsrechnung der Gemeinde/Stadt schließt wie folgt ab:

 

Verwaltungshaushalt

EUR

Vermögenshaushalt

EUR

 

 

 

Soll-Einnahmen

3.464.347,46

2.409.632,07

+ Neue Haushaltseinnahmereste

 

182.700

./. Abgang alter HH-Einnahmereste

 

 

./. Abgang alter Kassen- Einnahmereste

12.475.,69

1.211,06

Summe bereinigter

Soll- Einnahmen

3.451.871,77

2.591.121,01

 

 

 

Soll-Ausgaben

darin enthalten Überschuss nach § 39 Abs.3 Satz2 GemHVO=310.063,94 EUR

3.317.709,44

1.951.295,57

+ Neue Haushaltsausgabereste

134.163,04

639.825,46

./. Abgang alter HH-Ausgabereste

0,56

0,02

./. Abgang alter Kassesausgabereste

0,15

 

Summe bereinigter

Soll-Ausgaben

3.451.871,77

2.591.121,01

 

 

 

Soll- Fehlbetrag

0

0

 

Kassenmäßiger Abschluss

 

Gesamtrechnungssoll

EUR

Istbeträge

EUR

Kassenreste

EUR

Verwaltungshaushalt

 

 

 

Einnahmen

3.908.585,44

3.503.631,28

404.954,16

Ausgaben

3.774.422,40

3.821.538,54

-47.116,14

Ist- Überschuss  /

 Ist- Fehlbetrag

 

-317.907,26

 

Vermögenshaushalt

 

 

 

Einnahmen

3.613.612,80

3.453.924,14

159.688,66

Ausgaben

3.355.118,93

3.355.292,75

-173,83

Ist- Überschuss/

Ist- Fehlbetrag

 

98.631,39

 

 

Für die festgestellten Haushaltsüberschreitungen im

Verwaltungshaushalt:

HHST

Bereich

Betrag in EUR

1300.5410

Beheizung Feuerwehr

146,00

4645.7120

Anteil Wohnsitzgemeinde an andere Kitas

842,65

9100.8450

Gewerbesteuer Zinsabgänge

257,66

GESAMT:

 

1.246,31

 

 

 

 

 

Deckung: Mehreinnahmen

HH-St.

Bezeichnung

Betrag

8100.2100

Ausschüttung von Dividenden

1.246,31

 

Vermögenshaushalt:

 

Keine

 

wird die Notwendigkeit anerkannt.

 

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt, die festgestellten Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen.

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