Beschlussvorlage - VO/1/366/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Vertretung der Stadt Schönberg in kommunalen Verbänden
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Administrator Administrator
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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30.11.2006
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Auf der Verbandsversammlung des „Kommunaler Anteilseignerverband Ostseeküste der E.ON edis AG“ ist der Bürgermeister der Stadt Schönberg bzw. sein Stellvertreter stimmberechtigt. Das Stimmrecht kann durch Beschluss der Stadtvertretung dem Leitenden Verwaltungsbeamten des Amtes Schönberger Land bzw. dem Amtsvorsteher oder dem entsprechenden Fachbereichsleiter übertragen werden. Hierfür wäre ein Beschluss der Stadtvertretung erforderlich. Das Stimmrecht wurde bisher durch den Bürgermeister wahrgenommen.
2. Auf der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Grevesmühlen ist ebenfalls der Bürgermeister als gesetzlicher Vertreter für die Stadt Schönberg stimmberechtigt. Durch einen Beschluss der Stadtvertretung kann ein Mitarbeiter der Behörde als Vertreter bestimmt werden. Das Stimmrecht wurde bisher durch den Bürgermeister wahrgenommen.
- Die
Stadt Schönberg ist Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband. Hier ist
auf deren Mitgliederversammlung der gesetzliche Vertreter (Bürgermeister)
stimmberechtigt. Abweichend hiervon kann das Amt beauftragt werden, die
Vertretung wahrzunehmen. Das Stimmrecht wurde bisher durch die
Amtsverwaltung wahrgenommen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtvertretung beschließt:
- Das
Stimmrecht im „Kommunaler Anteilseignerverband
Ostseeküste der E.ON edis AG“ soll durch den Bürgermeister
wahrgenommen werden.
- Das
Stimmrecht in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Grevesmühlen soll
durch den Bürgermeister wahrgenommen werden.
- Die
Vertretung der Stadt Schönberg im Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) soll
durch das Amt Schönberger Land wahrgenommen werden.
