Beschlussvorlage - VO/1/366/2006

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

1.       Auf der Verbandsversammlung des „Kommunaler Anteilseignerverband Ostseeküste der E.ON edis AG“ ist der Bürgermeister der Stadt Schönberg bzw. sein Stellvertreter stimmberechtigt. Das Stimmrecht kann durch Beschluss der Stadtvertretung dem Leitenden Verwaltungsbeamten des Amtes Schönberger Land bzw. dem Amtsvorsteher oder dem entsprechenden Fachbereichsleiter übertragen werden. Hierfür wäre ein Beschluss der Stadtvertretung erforderlich. Das Stimmrecht wurde bisher durch den Bürgermeister wahrgenommen.

 

2.       Auf der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Grevesmühlen ist ebenfalls der Bürgermeister als gesetzlicher Vertreter für die Stadt Schönberg stimmberechtigt. Durch einen Beschluss der Stadtvertretung kann ein Mitarbeiter der Behörde als Vertreter bestimmt werden. Das Stimmrecht wurde bisher durch den Bürgermeister wahrgenommen.

 

 

  1. Die Stadt Schönberg ist Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband. Hier ist auf deren Mitgliederversammlung der gesetzliche Vertreter (Bürgermeister) stimmberechtigt. Abweichend hiervon kann das Amt beauftragt werden, die Vertretung wahrzunehmen. Das Stimmrecht wurde bisher durch die Amtsverwaltung wahrgenommen.
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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt:

 

  1. Das Stimmrecht im „Kommunaler Anteilseignerverband Ostseeküste der E.ON edis AG“ soll durch den Bürgermeister wahrgenommen werden.
  2. Das Stimmrecht in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Grevesmühlen soll durch den Bürgermeister wahrgenommen werden.
  3. Die Vertretung der Stadt Schönberg im Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) soll durch das Amt Schönberger Land wahrgenommen werden.
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