Beschlussvorlage - VO/2/134/2006

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Verein „Haus des Kindes“ e. V. stellte den Antrag auf Bewilligung von außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das Hortgebäude „Am Oberteich“ Amtstraße 4  zur Herrichtung der brandschutztechnischen Anforderungen.

Inzwischen wurde das alte Pflegeheim, Amtstraße 6, für den Hortbereich angemietet, aber auch hier fallen für die Herrichtung des Gebäudes gemäß den brandschutztechnische Anforderungen (LBauO M-V) Kosten an. Diese Baukosten umfassen sich ca. ebenfalls einen Wert von  10.000 €.

Gemäß Mitteilung des Vereins, ist derzeit eine Finanzierung über das vereinbarte Haushaltsbudget nicht möglich.

Bei Zustimmung, könnte der Betrag als Höchstbetrag festgesetzt und bei Minderausgaben als Rückfluss an die Stadt vereinbart werden.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die Bewilligung eines Investitionszuschusses in Höhe bis 10.000 € zweckgebunden zur baulichen Erfüllung der brandschutztechnischen Anforderungen gemäß LBauO M-V für Kindertagesstätten. (Haushaltstelle 4641/9820)

 

Deckungsquelle: Mehreinnahmen Einkommensteuer – 9000/0100

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