Beschlussvorlage - VO/1/384/2006

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 01. April 2004 ist das Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Kindertagesförderungsgesetz – KiföG) in Kraft getreten. Das KiföG regelt unter anderem die Ziele und Aufgaben der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen sowie die finanzielle Ausgestaltung der Förderung.

Seit In-Kraft-Treten ist der Landkreis als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Sicherstellung des Bedarfes verantwortlich. Er wird in Absprache mit den Gemeinden den tatsächlichen Bedarf feststellen.

Nach dem KiföG wird die Förderung der Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege gemeinsam durch das Land, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes und die Eltern finanziert. Das Land und der Landkreis (als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe) beteiligen sich durch Festbeträge an der Finanzierung. Den restlichen Finanzierungsbedarf tragen die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes (Wohnsitzgemeinden) und die Eltern. Soweit die Kosten des in Anspruch genommenen Platzes nicht durch den Anteil des Landes und des Landkreises gedeckt sind, hat die Wohnsitzgemeinde mindestens 50 % der verbleibenden Kosten zu tragen.

Dem voraus geht jedoch der Abschluss von Leistungsverträgen zwischen dem Landkreis und den Trägern der Kindertageseinrichtungen. Mit den Leistungsverträgen werden die leistungsbezogenen Entgelte der jeweiligen Kindertageseinrichtung festgelegt. Die Gemeinde, in der die Förderung erfolgt, legt in Abstimmung mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen und mit vorheriger Zustimmung des Landkreises den durchschnittlichen Elternbeitrag fest.

Die Verhandlung zwischen dem Diakoniewerk Grevesmühlen als Träger der Einrichtung und dem Landkreis Nordwestmecklenburg findet am 12.12.2006 statt. Die Kostenkalkulation des Trägers wird sodann vom Landkreis inhaltlich geprüft.. Die pädagogischen Konzepte werden anerkannt.

Das Diakoniewerk Grevesmühlen hat nachstehende Kosten pro Betreuungsplatz als entgeltrelevant kalkuliert:

Einrichtung/ Träger

Betreuungsart

Platzkosten

 

 

 

Kita Kirchenmäuse, Schönberg

ganztags

396,69 €

 

Teilzeit

286,62 €

 

halbtags

231,58 €

Die Beträge der Kreis- und Landesmittel sind für 2007 in allen Bereichen um 1,00 €  gesenkt  worden.

Aus der umseitigen Tabelle I entnehmen Sie die Entwicklung der Elternbeiträge und die Entwicklung des Anteils der Stadt Schönberg als Wohnsitzgemeinde, falls die Stadt Schönberg von den verbleibenden Restbeträgen pro belegten Platz 50, 57, 52 % zahlt. Die anderen 50, 43, 48 % der verbleibenden Kosten hätten die Eltern zu tragen.

 

 

 

 

 

Tabelle I

 

 

 

 

 

Einrichtung

Betr.-art

Platz-

Landes- u.

Rest-betrag

Wohnsitz-

bisheriger

Diff.

Eltern-

bisheriger

Diff.

Träger

 

kosten

Kreisanteil

 

gemeinde

Anteil

 

beitrag

Elternbeitrag

 

 

 

 

 

 

Verhandlung

Gemeinde

 

 

 

 

 

 

 

 

 

50, 57, 52 %

 

 

50, 43, 48 %

 

 

Kiga

ganztags

396,69

137,00

259,69

129,85

106,19

23,66

129,84

106,19

23,65

Kirchenmäuse

Teilzeit

286,62

 82,00

204,62

116,63

100,15

16,48

87,99

74,77

13,22

Schönberg

halbtags

231,58

54,00

177,58

92,34

81,92

10,42

85,24

74,77

10,47

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss der Stadt Schönberg beschließt folgende finanzielle Beteiligung der Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthaltes (§ 20 KiföG) wie folgt: (Tabelle I ) Die Beträge entsprechen 50 %, 57 %, 52 %..

1.

Einrichtung/ Träger

Betreuungsart

Wohnsitzgemeinde

 

 

 

Kiga „Kirchenmäuse“, Schönberg

Ganztags  50 %

129,85 €

 

Teilzeit      57 %

116,63 €

 

Halbtags   52 %

92,34 €

 

Im Einvernehmen mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg legt der Hauptausschuss der Stadt Schönberg den Elternbeitrag wie folgt fest: (Tabelle I ) Die Beträge entsprechen 50 %, 43 %, 48 %.

2.

Einrichtung/Träger

 

Betreuungsart

 

Elternbeitrag

 

Kiga „Kirchenmäuse“ Schönberg

Ganztags   50 %

129,84 €

 

Teilzeit       43 %

 87,99 €

 

Halbtags     48 %

  85,24 €

 

 

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