Beschlussvorlage - VO/1/384/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligung der Gemeinde nach dem Kinderförderungsgesetz M-V (KiföG M-V)
Kiga "Kirchenmäuse", Schönberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Andrea Kröger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Entscheidung
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12.12.2006
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Erledigt
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Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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12.12.2006
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 01. April 2004 ist
das Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in
Tagespflege (Kindertagesförderungsgesetz – KiföG) in Kraft getreten. Das
KiföG regelt unter anderem die Ziele und Aufgaben der Förderung von Kindern in
Kindertageseinrichtungen sowie die finanzielle Ausgestaltung der Förderung.
Seit In-Kraft-Treten ist
der Landkreis als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die
Sicherstellung des Bedarfes verantwortlich. Er wird in Absprache mit den
Gemeinden den tatsächlichen Bedarf feststellen.
Nach dem KiföG wird die
Förderung der Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege gemeinsam durch das
Land, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Gemeinden des
gewöhnlichen Aufenthaltes und die Eltern finanziert. Das Land und der Landkreis
(als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe) beteiligen sich durch
Festbeträge an der Finanzierung. Den restlichen Finanzierungsbedarf tragen die
Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes (Wohnsitzgemeinden) und die Eltern.
Soweit die Kosten des in Anspruch genommenen Platzes nicht durch den Anteil des
Landes und des Landkreises gedeckt sind, hat die Wohnsitzgemeinde mindestens
50 % der verbleibenden Kosten zu tragen.
Dem voraus geht jedoch
der Abschluss von Leistungsverträgen zwischen dem Landkreis und den Trägern der
Kindertageseinrichtungen. Mit den Leistungsverträgen werden die
leistungsbezogenen Entgelte der jeweiligen Kindertageseinrichtung festgelegt.
Die Gemeinde, in der die Förderung erfolgt, legt in Abstimmung mit den Trägern
von Kindertageseinrichtungen und mit vorheriger Zustimmung des Landkreises den
durchschnittlichen Elternbeitrag fest.
Die Verhandlung zwischen
dem Diakoniewerk Grevesmühlen als Träger der Einrichtung und dem Landkreis
Nordwestmecklenburg findet am 12.12.2006 statt. Die Kostenkalkulation
des Trägers wird sodann vom Landkreis inhaltlich geprüft.. Die pädagogischen
Konzepte werden anerkannt.
Das Diakoniewerk
Grevesmühlen hat nachstehende Kosten pro Betreuungsplatz als entgeltrelevant
kalkuliert:
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Einrichtung/ Träger |
Betreuungsart |
Platzkosten |
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Kita Kirchenmäuse, Schönberg |
ganztags |
396,69 € |
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Teilzeit |
286,62 € |
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halbtags |
231,58 € |
Die Beträge der Kreis-
und Landesmittel sind für 2007 in allen Bereichen um 1,00 € gesenkt
worden.
Aus der umseitigen Tabelle I entnehmen Sie die Entwicklung
der Elternbeiträge und die Entwicklung des Anteils der Stadt Schönberg als
Wohnsitzgemeinde, falls die Stadt Schönberg von den verbleibenden Restbeträgen
pro belegten Platz 50, 57, 52 % zahlt. Die anderen 50, 43, 48 %
der verbleibenden Kosten hätten die Eltern zu tragen.
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Tabelle I |
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Einrichtung |
Betr.-art |
Platz- |
Landes- u. |
Rest-betrag |
Wohnsitz- |
bisheriger |
Diff. |
Eltern- |
bisheriger |
Diff. |
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Träger |
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kosten |
Kreisanteil |
|
gemeinde |
Anteil |
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beitrag |
Elternbeitrag |
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Verhandlung |
Gemeinde |
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50, 57, 52 % |
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|
50, 43, 48 % |
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Kiga |
ganztags |
396,69 |
137,00 |
259,69 |
129,85 |
106,19 |
23,66 |
129,84 |
106,19 |
23,65 |
|
Kirchenmäuse |
Teilzeit |
286,62 |
82,00 |
204,62 |
116,63 |
100,15 |
16,48 |
87,99 |
74,77 |
13,22 |
|
Schönberg |
halbtags |
231,58 |
54,00 |
177,58 |
92,34 |
81,92 |
10,42 |
85,24 |
74,77 |
10,47 |
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss der
Stadt Schönberg beschließt folgende finanzielle Beteiligung der Gemeinde des
gewöhnlichen Aufenthaltes (§ 20 KiföG) wie folgt: (Tabelle I ) Die Beträge
entsprechen 50 %, 57 %, 52 %..
1.
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Einrichtung/ Träger |
Betreuungsart |
Wohnsitzgemeinde |
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Kiga
„Kirchenmäuse“, Schönberg |
Ganztags 50 % |
129,85 € |
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Teilzeit 57 % |
116,63 € |
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Halbtags 52 % |
92,34 € |
Im Einvernehmen mit dem
Landkreis Nordwestmecklenburg legt der Hauptausschuss der Stadt Schönberg den
Elternbeitrag wie folgt fest: (Tabelle I ) Die Beträge entsprechen 50 %, 43 %,
48 %.
2.
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Einrichtung/Träger |
Betreuungsart |
Elternbeitrag |
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Kiga „Kirchenmäuse“ Schönberg |
Ganztags 50 % |
129,84 € |
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Teilzeit 43 % |
87,99 € |
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Halbtags 48 % |
85,24 € |
