Beschlussvorlage - VO/1/359/2006

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Diakoniewerk im nördlichen Mecklenburg ist Träger der Evang. inklusive Schule Schönberg. Die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der Schule ist durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur erteilt worden. Die Grundschule hat den Unterrichtsbetrieb als Ersatzschule am Standort An der Kirche 11/12 in Schönberg mit Beginn des Schuljahres 2006/2007 aufgenommen. Der endgültige Standort wird nach erfolgten Umbauarbeiten das ehemalige Landratsamt in der Amtsstraße 1 in Schönberg sein. Der Unterricht wurde mit 11 Kindern mit einer ersten Klasse begonnen. Der Träger beabsichtigt, eine Diagnoseförderklasse nach § 14 SchulG sowie die Bildung einer Orientierungsstufe gemäß § 15 SchulG anzugliedern.

Das Diakoniewerk als Träger der Ersatzschule hat gemäß §§ 129 und 115 SchulG Anspruch auf die Zahlung von Schulkostenbeiträgen, wobei die Kosten der jeweils zuständigen Schule in öffentlicher Trägerschaft maßgeblich sind. Einer Genehmigung zum Besuch der Ersatzschule durch den Schulträger der örtlich zuständigen Schule bedarf es nicht.

Die Höhe der Schulkosten bemisst sich nach den tatsächlich anfallenden Schulkosten der jeweiligen Träger. Im jetzt laufenden Schuljahr besuchen 7 Kinder aus dem Amtsgebiet die Ersatzschule, für die insgesamt fünf Grundschulen die jeweils örtlichen zuständigen Schulen sind.

Folgende Schulkostenbeiträge wurden ermittelt:

Grundschule Dassow

Grundschulteil der Regionalen Schule Wahrsow in Herrnburg

Grundschule Selmsdorf

Grundschule Am Oberteich Schönberg

Grundschulteil der Regionalen Schule Schönberg

1.054,75 €

noch nicht vollständig ermittelt

1.271,00 €

803,12 €

1.702,25 €

Die Schulkosten sind auf der Basis der tatsächlich anfallenden Kosten des Vorjahres und unter Berücksichtigung der aktuellen Schülerzahlen der amtlichen Schulstatistik zu berechnen.

Die Schullastenausgleichsverordnung lässt eine abweichende Regelung zur Berechnung und zur Höhe des Schullastenausgleichs zu. Eine derartige Regelung bedarf der Zustimmung des jeweiligen Schulträgers.

Aus Gründen der Vereinfachung und zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands wird eine einheitliche Höhe des Schulkostenbeitrags vorgeschlagen. Die Diakonie hat sich mit einem Schulkostenbeitrag von 1.000 € pro Schüler einverstanden erklärt.

Im laufenden Schuljahr besuchen 2 Kinder aus dem Einzugsbereich der Regionalen Schule mit Grundschule und 2 Kinder aus dem Einzugsbereich der Grundschule Am Oberteich die Ersatzschule. Nach herkömmlicher Berechnung hätte die Stadt Schönberg einen Gesamtbeitrag in Höhe von 5.010,74 € zu zahlen. Die Berechnung wäre jährlich anzupassen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Schönberg stimmt einer pauschalierten Zahlung von Schulkostenbeiträgen an die Evang. inklusive Schule Schönberg in Höhe von 1.000 € pro Schüler und Jahr zu. Die Höhe ist regelmäßig zu überprüfen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

1.000 € pro Schulkind aus dem Einzugsbereich der Grundschulen der Stadt Schönberg pro Jahr.

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