Beschlussvorlage - VO/1/359/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulkostenbeitrag für die Evang. inklusive Schule Schönberg
staatlich genehmigte Ersatzschule
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Anke Lütgens-Voß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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12.12.2006
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Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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08.02.2007
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●
Erledigt
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Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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12.12.2006
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das
Diakoniewerk im nördlichen Mecklenburg ist Träger der Evang. inklusive Schule
Schönberg. Die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der Schule ist durch
das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur erteilt worden. Die
Grundschule hat den Unterrichtsbetrieb als Ersatzschule am Standort An der
Kirche 11/12 in Schönberg mit Beginn des Schuljahres 2006/2007 aufgenommen. Der
endgültige Standort wird nach erfolgten Umbauarbeiten das ehemalige Landratsamt
in der Amtsstraße 1 in Schönberg sein. Der Unterricht wurde mit 11 Kindern mit
einer ersten Klasse begonnen. Der Träger beabsichtigt, eine
Diagnoseförderklasse nach § 14 SchulG sowie die Bildung einer
Orientierungsstufe gemäß § 15 SchulG anzugliedern.
Das
Diakoniewerk als Träger der Ersatzschule hat gemäß §§ 129 und 115 SchulG
Anspruch auf die Zahlung von Schulkostenbeiträgen, wobei die Kosten der jeweils
zuständigen Schule in öffentlicher Trägerschaft maßgeblich sind. Einer
Genehmigung zum Besuch der Ersatzschule durch den Schulträger der örtlich
zuständigen Schule bedarf es nicht.
Die
Höhe der Schulkosten bemisst sich nach den tatsächlich anfallenden Schulkosten
der jeweiligen Träger. Im jetzt laufenden Schuljahr besuchen 7 Kinder aus dem
Amtsgebiet die Ersatzschule, für die insgesamt fünf Grundschulen die jeweils örtlichen
zuständigen Schulen sind.
Folgende
Schulkostenbeiträge wurden ermittelt:
|
Grundschule
Dassow |
Grundschulteil
der Regionalen Schule Wahrsow in Herrnburg |
Grundschule
Selmsdorf |
Grundschule
Am Oberteich Schönberg |
Grundschulteil
der Regionalen Schule Schönberg |
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1.054,75 € |
noch nicht
vollständig ermittelt |
1.271,00 € |
803,12 € |
1.702,25 € |
Die Schulkosten sind auf der Basis der tatsächlich
anfallenden Kosten des Vorjahres und unter Berücksichtigung der aktuellen
Schülerzahlen der amtlichen Schulstatistik zu berechnen.
Die Schullastenausgleichsverordnung lässt eine abweichende
Regelung zur Berechnung und zur Höhe des Schullastenausgleichs zu. Eine
derartige Regelung bedarf der Zustimmung des jeweiligen Schulträgers.
Aus Gründen der Vereinfachung und
zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands wird eine einheitliche Höhe des
Schulkostenbeitrags vorgeschlagen. Die Diakonie hat sich mit einem
Schulkostenbeitrag von 1.000 € pro Schüler einverstanden erklärt.
Im laufenden Schuljahr besuchen 2 Kinder aus dem
Einzugsbereich der Regionalen Schule mit Grundschule und 2 Kinder aus dem
Einzugsbereich der Grundschule Am Oberteich die Ersatzschule. Nach
herkömmlicher Berechnung hätte die Stadt Schönberg einen Gesamtbeitrag in Höhe
von 5.010,74 € zu zahlen. Die Berechnung wäre jährlich anzupassen.
