Beschlussvorlage - VO/1/373/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer Eilentscheidung des Bürgermeisters
- Gestattung eines Gastschulverhältnisses
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Anke Lütgens-Voß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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08.02.2007
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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12.12.2006
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Erledigt
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Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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12.12.2006
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Kind Marianne Behr ist mit Hauptwohnung An der Kirche 3a
in Schönberg gemeldet. Das Kind hat eine Aufnahmeprüfung am Musikgymnasium des
Goethe-Gymnasiums Schwerin erfolgreich absolviert. Die Eltern beantragten am
10.07.2006 den Besuch einer anderen Schule gemäß § 46 Abs. 3 des Schulgesetzes
Mecklenburg-Vorpommern. Mit dem Antrag auf Beschulung am Musikgymnasium des
Goethe-Gymnasiums Schwerin soll den besonderen Neigungen des Kindes Rechnung
getragen werden.
Die Stadt Schönberg als Schulträger der örtlich zuständigen
Schule (Regionale Schule Schönberg) ist für die Entscheidung zum Schulbesuch
zuständig. Bei einer Bewilligung hat sie die entsprechenden Schulkosten zu
tragen.
Die Stadtvertretung hatte in ihrer Sitzung am 20.04.2006
einem ähnlichen Sachverhalt zugestimmt.
Aufgrund einer besonderen Dringlichkeit hat der
Bürgermeister folgende Einentscheidung getroffen:
Die Gestattung des Besuches des Musikgymnasiums am
Goethe-Gymnasium Schwerin wird für die Klassenstufen 5 und 6 genehmigt. Die
Schulkosten werden für beide Klassenstufen übernommen. Entsprechende
Haushaltsmittel sind ggf. über den 1. Nachtrag einzustellen.
Die Entscheidung erfolgt gemäß § 39 Abs. 3 KV M-V aufgrund
besonderer Dringlichkeit als Eilentscheidung für die Stadtvertretung. Die
besondere Dringlichkeit wird mit dem Beginn des kommenden Schuljahres
begründet. Der Stadtvertretung ist die Genehmigung dieser Entscheidung
vorzulegen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtvertretung Schönberg genehmigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters zum
Besuch des Musikgymnasiums am Goethe-Gymnasium Schwerin für das Kind Marianne
Behr für die Klassenstufen fünf du sechs. Die Schulkosten werden für beide
Klassenstufen übernommen.
