Beschlussvorlage - VO/1/384/2006-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Siehe Vorlage VO/1/384/2006

 

Empfehlung des Haupt- und Finanzausschuss den verbleibenden Restbetrag je Betreuungsart jeweils zu 50 % auf die Wohnsitzgemeinde und zu 50 % auf den Elternbeitrag umzulegen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die finanzielle Beteiligung der Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthaltes (§ 20 KiföG) wie folgt:

 

Der verbleibende Restbetrag je Betreuungsart ist jeweils zu 50 % auf die Wohnsitzgemeinde und zu 50 % auf den Elternbeitrag umzulegen. Siehe dazu die beiliegende Tabelle.

 

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