Beschlussvorlage - VO/4/529/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Vereinfachte Änderung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 019 der Stadt Schönberg für das Betreute Wohnen und Alten- und Pflegeheim des DRK nördlich der Ludwig-Bicker-Straße am Oberteich
hier: vereinfachte Änderung gem. § 13 BauGGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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23.01.2007
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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01.02.2007
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Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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08.02.2007
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Schönberg verfügt über die rechtskräftige Satzung über den o.g. Bebauungsplan. Im Zuge der Realisierung von Vorhaben ist es insbesondere zu Abweichungen der Grünordnung gekommen. Teile der Bäume wurden mit Genehmigung gerodet. Anzupflanzende Bäumen werden teilweise in anderen Arten gepflanzt. Dies hat Auswirkungen auf die Planzeichnung, die jedoch die Grünzüge nicht berührt. Die Inhalte der Änderung sind mit der Unteren Naturschutzbehörde einvernehmlich abgestimmt. Der Bebauungsplan wird geändert, um die formale Anpassung der inhaltlich abgestimmten Änderungen vorzunehmen.
Für die Planzeichnung bedeutet dies, dass die anzupflanzenden Bäume in der Planzeichnung (Teil A) gestrichen werden.
Für den Text (Teil B) bedeutet dies, dass die 12 anzupflanzenden Einzelbäume, waren bisher auch schon 12, im Text (Teil B) benannt werden, ohne konkrete Standortvorgaben zu treffen. Darüber hinaus werden die Arten im Text (Teil B) angepasst, so dass zusätzlich Obstgehölze sowie Hängebirken und Weißdorn, in Arten und Sorten, angepflanzt werden dürfen. Im Plan werden die Aussagen zu Bäumen gestrichen. Die Ausgleichs- und Ersatzbilanz ist angepasst. Darüber hinaus wird auf die genehmigten Fällungen von Gehölzen eingegangen. Für die Ausgleichsbilanz hat dies keine Bedeutung mehr, weil diese Maßnahmen unabhängig vom Bebauungsplan erfolgt sind.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
S a t
z u n g s b e s c h l u s s
1. Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg fasst den Beschluss zur Satzung über die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 019 der Stadt Schönberg gemäß § 13 BauGB in Verbindung mit § 10 BauGB.
2. Im Vereinfachten Verfahren ist eine Prüfung der Umweltbelange nicht vorzunehmen. Auswirkungen ergeben sich auf die Eingriffs-/Ausgleichsbilanz. Diese wird in der überarbeiteten Form bestätigt. Die ausgeglichene Eingriffs-/Ausgleichsbilanz ist Grundlage des Satzungsbeschlusses.
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die von der Änderung aufgrund der Realisierung berührte Behörde, die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg, ihr Einvernehmen erteilt.
4. Die Satzung über den Bebauungsplan ist nach Ausfertigung rechtskräftig bekannt zu machen und den zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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684,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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77,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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