Beschlussvorlage - VO/2/144/2007

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Haushaltsplan wird in den Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt aufgegliedert. In den Verwaltungshaushalt (VWH) werden alle Einnahmen und Ausgaben der laufenden Verwaltung eingestellt. Im Vermögenshaushalt (VMH) werden alle Einnahmen und Ausgaben investiver Art nachgewiesen.

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 sieht in der Einnahme und Ausgabe insgesamt Ausgaben in Höhe von

                                                            im Verwaltungshaushalt: 3.586.200,00 €

                                                            im Vermögenshaushalt:              1.804.300,00 €

vor.

Die Hebesätze der Realsteuern bleiben unverändert auch im Haushaltsjahr 2007 unverändert bei

                        250 % für die Grundsteuer A

                        310 % für die Grundsteuer B und

                        300 % für die Gewerbesteuern

Insgesamt werden Realsteuern in Höhe von 755.800.000,00 € erhoben, d. h. 21,07 % zu den Gesamteinnahmen des Verwaltungshaushaltes.

 

Verpflichtungsermächtigungen werden  in den Haushalt 2007 wie folgt eingestellt:

Stadtsanierung:

 

Bund/Land

In EUR

Eigenanteil Stadt

In EUR

Gesamt

In EUR

für 2008 aus den Programmen

A 2004 + A 2005

 

70.000

 

35.000

 

105.000

Für 2009 aus den

Programmen

A 2004 + A 2005

 

30.000

 

15.000

 

45.000

GESAMT

100.000

50.000

150.000

 

Eine Kreditaufnahme ist im Haushalsjahr 2007 nicht vorgesehen.

Der Kassenkredit wird auf 350.000,00 € festgeschrieben und ist gemäß § 49 KV M-V genehmigungsfrei.

 

Die Investitionen des Vermögenshaushaltes stellen sich wie folgt dar:

 

Art der Invest./

Inv. –Förderung

Folgekosten

Betrag

 

Personal-

kosten

Sachl. Verw.-kosten

Schuldendienst

-EUR-

-EUR-

-EUR-

-EUR-

FFW- Erwerb v. bewegl. Vermögen

 

+ Erwerb DL 23/12

mit Sperrvermerk

Freigabe durch die Stadtvertretung

an Förderung gebunden

 

7.000,00

 

245.000,00

 

-

bereits im

HH-Plan

berücksichtigt

 

-

Erwerb von beweglichen Vermögen

Grundschule

und

Sanierung Schulgartengebäude

2.500,00

 

 

 

50.000,00

-

bereits im

HH-Plan

berücksichtigt

-

Erwerb von beweglichen Vermögen

Regionalschule

3.500,00

-

bereits im

 HH-Plan berücksichtigt

-

Zuschuss für Investition Diakonie , gemäß Vertrag

110.000,00

-

-

-

Investitionszuschuss

für Verein „Haus des Kinder“ – Teilsanierung  für Hort – ehem. Pflegeheim

100.000,00

-

-

-

Erwerb v. beweglichen Vermögen

Palmberghalle

Und

Restbaukosten

15.000,00

 

 

 

6.000,00

-

-

-

Baumaßnahme

An der Palmberghalle

Parkplatz + Beleuchtung und Zufahrt

20.000,00

-

200,00

-

Umlegungsverfahren

F.-Buddin-Ring

53.600,00

-

-

-

Städtebauliche Sanierung

Gesamtkosten

297.000,00

-

-

-

Wegebau Oberteich /DRK

15.000,00

-

-

-

Wegebau durch den Park+

Beleuchtung

15.000,00

-

200,00

-

Durchlässe Marienstraße

15.000,00

-

-

-

Errichtung von Stellplätzen

Heinrich-Behrend-Weg

20.000,00

-

-

-

Rückzahlung von Zuschüssen

Lübecker Straße

165.600,00

-

-

-

Straßenbaumaßnahme

Feldstraße bis Einmündung Lindenstraße

135.000,00

-

bereits im

 HH-Plan berücksichtigt

-

Gehweg und Beleuchtung

Johann-Boye-Straße

85.000,00

-

500,00

-

Straßenbaumaßnahme

Goetheplatz

105.000,00

-

bereits im

 HH-Plan berücksichtigt

-

Erschließung Bauhofsgang

140.000,00

-

bereits im

 HH-Plan berücksichtigt

-

Ausbaubeiträge für städt. Liegenschaften

13.500,00

-

-

-

Grundstückskauf und Erlösauskehr

41.000,00

-

-

-

Tilgung und Kreditbeschaffungskosten

144.600,00

-

-

-

GESAMT:

1.804.300,00

 

 

 

Die Finanzierung der geplanten Maßnahmen erfolgt über

  • Förderung des Landes für den Erwerb DL 23/12    (Antrag)      70.000,00 €
  • Förderung des Landkreises, für Erwerb DL 23/12 (Antrag)         7.000,00 €
  • Umlegungsverfahren, F-Buddin-Ring                                                118.100,00 €
  • Zuschuss Stadtsanierung                                                              198.000,00 €
  • Erschließungsbeiträge und Ausbaubeiträge                                     370.000,00 €
  • Grundstücksverkäufen                                                                   450.000,00 €
  • Zuführung v. VWH                                                                         144.600,00 €
  • Investitionszuweisung AMT                                                              79.300,00 €
  • Zuweisung für übergemeindl. Aufgaben                                            162.200,00 €
  • Infrastrukturpauschale                                                                     47.000,00 €
  • Entnahme Rücklagen                                                                    158.100,00 €

GESAMT:                                                                                 1.804.300,00 €

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Schönberg für das Haushaltsjahr 2007 einschließlich der Anlagen gemäß Gemeindehaushaltsverordnung.

 

Aufgrund der §§ 47 ff KV M-V wird nach Beschluss der Stadtvertretung   

                     SCHÖNBERG   vom ..............................2007

mit Genehmigung der Rechtsaufsichtbehörde folgende Haushaltssatzung

erlassen:

                                                                         § 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr    2007  wird

1.       im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen                                                                             3.586.200,00       EUR

 

      in den Ausgaben                                                                                3.586.200,00       EUR

      und

2.       im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen                                                                             1.804.300,00       EUR

 

in den Ausgaben                                                                                1.804.300,00       EUR

 

festgesetzt.

                                                                         § 2

Es werden festgesetzt:

1.       der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

und Investitionsfördermaßnahmen auf                                                            0,00      EUR

 

davon für Zwecke der Umschuldung        0,00     EUR

 

2.   der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung                             150.000,00      EUR

 

3.   der Höchstbetrag der Kassenkredite                                                    350.000,00      EUR

 

                                                                         § 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.       Grundsteuer

 

a)       für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)                                                                            250             v. H.

 

      b)   für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                            310             v. H.

 

c)       Grundsteuer B – ohne Einheitswert

·         für Wohnungen mit Bad, IWC und Sammelheizung                1,05 €/m²Wohnfläche

·         für andere Wohnungen                                                           0,81 €/m²Wohnfläche

·         je Abstellplatz für Personenkraftwagen in einer Garage         5,27 €

 

2.   Gewerbesteuer                                                                                   300             v. H.

 

 

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Anlagen

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