Beschlussvorlage - VO/4/557/2007

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Dassow beabsichtigt die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 20 „Wohngebiet an der Schillerstraße“ aufzustellen.

Die zu überplanende Fläche hat eine Größe von ca. 2,5 Hektar und beinhaltet die Flurstücke 659/5, 659/12, 659/13, 661/4, 661/5, 664/1, 664/2, 665/1, 665/2, 668/3 (teilw.), 668/4, 668/2 sowie 616 (teilw., Schillerstraße), der Flur 1 in der Gemarkung Dassow.

Das Plangebiet liegt südlich der Grevesmühlener Straße, östlich des Sportplatzes und westlich der Schillerstraße und ist in der beigefügten Anlage im Lageplan mit einer Strichlinie umrandet dargestellt.

 

Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

 

Mit dem Bebauungsplan Nr. 20 beabsichtigt die Stadt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes nach
§ 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu schaffen. Die Stadt reagiert damit auf die anhaltende Nachfrage nach Grundstücken für die Bebauung mit Einfamilienhäusern. Gleichzeitig soll mit dem Bebauungsplan Nr. 20 die Voraussetzung für die Behebung des gegebenen städtebaulichen Missstandes innerhalb des Planungsgebietes geschaffen werden.

Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes sind insbesondere die vom benachbarten Sportplatz ausgehenden Immissionen sowie die vorhandenen naturräumlichen Besonderheiten (Vogelschutzgehölze, vernässte Bereiche) zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Schillerstraße nicht nur Erschließungsfunktionen für den B-Plan Nr. 20 übernimmt sondern auch für evtl. Wohnbauflächenerweiterungen gemäß Flächennutzungsplan.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.        Die Stadt Dassow fasst den Aufstellungsbeschluss zur Satzung über den Bebauungsplanes Nr. 20 der Stadt Dassow für das  „Wohngebiet an der Schillerstraße“.

2.       Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Vorhabenträger ist die Stadtbau GmbH im Rahmen eines Treuhändervertrages mit der Stadt Dassow.

Das Gesamtvorhaben finanziert sich über die Planung, Durchführung und Vermarktung der Grundstücke.

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