Beschlussvorlage - VO/4/558/2007

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Stadt Dassow beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 20 mit der Gebietsbezeichnung "Wohngebiet an der Schillerstraße" aufzustellen. Damit reagiert Dassow auf die anhaltende Nachfrage nach Baugrundstücken für die Bebauung mit Eigenheimen sowie auf die Notwendigkeit, den im Plangebiet vorhandenen städtebaulichen Missstand zu beheben.

Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (Entwicklungsgebot).

Im wirksamen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet im nördlichen Bereich als gemischte Baufläche (M) sowie im südlichen Bereich als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur, Boden und Landschaft ausgewiesen. Um dem Entwicklungsgebot zu entsprechen, sind die Darstellungen des Flächennutzungsplanes den Festsetzungen des Bebauungsplanes anzupassen.

 

Inhalt der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow ist die Umwidmung der gemischten Baufläche östlich des Sportplatzes an der Grevesmühlener Straße und westlich der Schillerstraße in ein allgemeines Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO. Des Weiteren soll die umzuwidmende Baufläche ca. 130 m in südliche Richtung erweitert werden. Dadurch wird der städtebauliche und verkehrstechnische Anschluss an die bereits im F-Plan ausgewiesene Wohnbauflächenerweiterung südöstlich der Schillerstraße gewährleistet.

Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in der Anlage dargestellt und Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.      Die Stadtvertretung der Stadt Dassow beschließt die Aufstellung der 4. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 "Wohngebiet an der Schillerstraße" erarbeitet werden.

 

2.      Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß Hauptsatzung der Stadt Dassow ortsüblich bekannt zu machen.

 

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