Beschlussvorlage - VO/4/558/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow
hier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Umwelt Dassow
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Vorberatung
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08.02.2007
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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20.02.2007
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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07.03.2007
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Stadt Dassow beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 20 mit der Gebietsbezeichnung
"Wohngebiet an der Schillerstraße" aufzustellen. Damit reagiert
Dassow auf die anhaltende Nachfrage nach Baugrundstücken für die Bebauung mit
Eigenheimen sowie auf die Notwendigkeit, den im Plangebiet vorhandenen
städtebaulichen Missstand zu beheben.
Gemäß
§ 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln
(Entwicklungsgebot).
Im
wirksamen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet im nördlichen Bereich als
gemischte Baufläche (M) sowie im südlichen Bereich als Fläche für Maßnahmen zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur, Boden und Landschaft
ausgewiesen. Um dem Entwicklungsgebot zu entsprechen, sind die Darstellungen
des Flächennutzungsplanes den Festsetzungen des Bebauungsplanes anzupassen.
Inhalt der 4. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow ist die Umwidmung der gemischten
Baufläche östlich des Sportplatzes an der Grevesmühlener Straße und westlich
der Schillerstraße in ein allgemeines Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO. Des
Weiteren soll die umzuwidmende Baufläche ca. 130 m in südliche Richtung
erweitert werden. Dadurch wird der städtebauliche und verkehrstechnische
Anschluss an die bereits im F-Plan ausgewiesene Wohnbauflächenerweiterung
südöstlich der Schillerstraße gewährleistet.
Der Geltungsbereich der 4.
Änderung des Flächennutzungsplanes ist in der Anlage dargestellt und
Bestandteil des Beschlusses.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Stadtvertretung der Stadt Dassow beschließt die Aufstellung der 4. Änderung des
wirksamen Flächennutzungsplanes gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Die Änderung des
Flächennutzungsplanes soll im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 "Wohngebiet an der
Schillerstraße" erarbeitet werden.
2.
Der
Aufstellungsbeschluss ist gemäß Hauptsatzung der Stadt Dassow ortsüblich
bekannt zu machen.
