Beschlussvorlage - VO/3/173/2007

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach dem Vertrag vom 13. Juni 2004 zur Eingemeindung der Gemeinden Harkensee und Pötenitz in die Stadt Dassow, wurden diese Gemeinden zu Ortsteilen der Stadt Dassow.

Es wurde ein Gemeindewehrführer gewählt.

Somit machte es sich erforderlich, die Entschädigungszahlungen für Funktionsinhaber in den Wehren zu verändern, da es sich nun nicht mehr um Gemeindewehren, sondern um Ortswehren handelt und die Entschädigungssätze lt. Verordnung über die Entschädigung von Funktionsinhabern der Freiwilligen Feuerwehren vom 07. September 2000, geringer sind.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Dassow beschließt, die Aufwandsentschädigung monatlich nach den Höchstsätzen der Verordnung über die Entschädigung von Funktionsinhabern der Freiwilligen Feuerwehren vom 07.September 2000 zu bestimmen.

Der Gemeindewehrführer einer kreisangehörigen Gemeinde erhält 250,00 DM (127,82 €).

Der stellv. Gemeindewehrführer einer kreisangehörigen Gemeinde erhält 125,00 DM (63,91€).

Die Ortswehrführer in kreisangehörigen Gemeinden erhalten  200,00 DM (102,26 €).

Die stellv. Ortswehrführer in kreisangehörigen Gemeinden erhalten 100,00 DM (51,13 €).

Darüber hinaus kann Personen mit besonderen Aufgaben Aufwandsentschädigung gezahlt werden.

Zusätzlich erhalten der Führer der Reserveabteilung, der Schirrmeister, der Zugführer, und der Jugendfeuerwehrwart 25,27€. Aufwandsentschädigung. Der Kassenwart, der Sicherheitsbeauftragte, der Schriftwart und der Hauptmaschinist erhalten 12,64 € Aufwandsentschädigung sowie die Gerätewarte für Funktechnik, Atemschutz, Feuerwehrtechnik und der Zeugwart erhalten 6,32 €.

Die o.g. Aufwandsentschädigungen sollen ab 01.01.2007 monatlich gezahlt werden.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Aufwandsentschädigungen wurden Im Haushaltsplan 2007 schon berücksichtigt

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