Beschlussvorlage - VO/3/173/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Aufwandsentschädigung für Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehren Dassow, Harkensee, Pötenitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Jens Hillbrecht
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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20.02.2007
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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07.03.2007
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach dem Vertrag vom 13. Juni 2004
zur Eingemeindung der Gemeinden Harkensee und Pötenitz in die Stadt Dassow,
wurden diese Gemeinden zu Ortsteilen der Stadt Dassow.
Es wurde ein Gemeindewehrführer
gewählt.
Somit machte es sich erforderlich,
die Entschädigungszahlungen für Funktionsinhaber in den Wehren zu verändern, da
es sich nun nicht mehr um Gemeindewehren, sondern um Ortswehren handelt und die
Entschädigungssätze lt. Verordnung über die Entschädigung von Funktionsinhabern
der Freiwilligen Feuerwehren vom 07. September 2000, geringer sind.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtvertretung Dassow beschließt, die Aufwandsentschädigung monatlich nach den
Höchstsätzen der Verordnung über die Entschädigung von Funktionsinhabern der
Freiwilligen Feuerwehren vom 07.September 2000 zu bestimmen.
Der
Gemeindewehrführer einer kreisangehörigen Gemeinde erhält 250,00 DM (127,82
€).
Der
stellv. Gemeindewehrführer einer kreisangehörigen Gemeinde erhält 125,00 DM (63,91€).
Die
Ortswehrführer in kreisangehörigen Gemeinden erhalten 200,00 DM (102,26 €).
Die
stellv. Ortswehrführer in kreisangehörigen Gemeinden erhalten 100,00 DM (51,13
€).
Darüber
hinaus kann Personen mit besonderen Aufgaben Aufwandsentschädigung gezahlt
werden.
Zusätzlich
erhalten der Führer der Reserveabteilung, der Schirrmeister, der Zugführer, und
der Jugendfeuerwehrwart 25,27€. Aufwandsentschädigung. Der
Kassenwart, der Sicherheitsbeauftragte, der Schriftwart und der Hauptmaschinist
erhalten 12,64 € Aufwandsentschädigung sowie die Gerätewarte für
Funktechnik, Atemschutz, Feuerwehrtechnik und der Zeugwart erhalten 6,32
€.
Die o.g.
Aufwandsentschädigungen sollen ab 01.01.2007 monatlich gezahlt werden.
