Beschlussvorlage - VO/3/183/2007

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach § 51 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern können Gemeinden den Straßen Namen geben.

 

Im vorliegenden Fall beantragen die Eigentümer Maike Peters und Jürgen Scherer die Lagebezeichnung für das Flurstück 453/1, Flur 1, Gemarkung Dassow, auf „Lindenhof“ zu ändern. Das Grundstück gehört derzeit noch zur Straße „Ausbau“.

 

Auf dem vorstehend genannten Grundstück wurden durch die Eigentümer bereits eine Reihe von Linden gepflanzt.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss der Stadt Dassow beschließt, die Lagebezeichnung des Grundstückes 453/1, Flur 1 der Gemarkung Dassow auf „Lindenhof“ zu ändern.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Antragsteller tragen alle damit zusammenhängenden Kosten.

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