Beschlussvorlage - VO/4/600/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 19 der Stadt Dassow (B-Plan Nr. 5 der ehemaligen Gemeinde Harkensee) für den Ortsteil Barendorf für das Gebiet "Seestern Barendorf"
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Administrator Administrator
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Umwelt Dassow
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Vorberatung
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10.05.2007
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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15.05.2007
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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30.05.2007
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Dassow hat das
Aufstellungsverfahren für den B-Plan Nr. 19 das seinerzeit als Bebauungsplan für
den Bebauungsplan Nr. 5 der ehemaligen Gemeinde Harkensee begonnen wurde,
fortgeführt. Die Stadt Dassow hat das Verfahren zunächst bis zum
Abwägungsbeschluss durchgeführt. Die öffentlichen und privaten Belangen wurden
gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Stadt Dassow hat auf den
Satzungsbeschluss verzichtet, weil Ungenauigkeiten in der Plangrundlage
erkennbar wurden. In Abhängigkeit von Vermessungen, auch für den ländlichen
Wegebau, wurde festgestellt, dass ursprüngliche Annahmen für den B-Plan Nr. 19
nicht mehr bestätigt wurden. Die Lage des Katasters änderte sich in Bezug auf
vorhandene Lage und Höhe im Gelände. Deshalb wird eine erneute
Öffentlichkeitsbeteiligung zur Rechtssicherheit für den Bebauungsplan
erforderlich. Die Baugenehmigung für das beabsichtigte Vorhaben wurde unter
Berücksichtigung des Verfahrensstandes nach § 33 BauGB bereits erteilt. Es
ergeben sich andere Möglichkeiten für die Lage von Ausgleichs- und
Ersatzflächen und andere Möglichkeiten für die Lage der Stellplatzanlage. Zur
Rechtssicherheit ist das Verfahren nach Abwägungsbeschluss in Anpassung an das
Kataster wieder aufzunehmen. Unter Berücksichtigung des Erneuten Entwurfs ist
die Öffentlichkeitsbeteiligung erneut durchzuführen. Da sich Grundzüge der
Planung nicht ändern, die beabsichtigten Vorhaben bleiben gleich, wird auf eine
erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
verzichtet. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach
§ 3 Abs. 2 BauGB über die Öffentlichkeitsbeteiligung unterrichtet. Nach
Durchführung der Verfahrensschritte können die weiteren Beschlüsse,
Abwägungsbeschluss bzw. Satzungsbeschluss, erarbeitet werden.
Zur Illustration wird der
Erneute Entwurf und der bereits als Abwägung beschlossene Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 19 der Stadt Dassow beigefügt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtvertretung der Stadt Dassow billigt die Erneuten Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung (inklusive Umweltbericht) zum Bebauungsplan Nr. 19 der Stadt Dassow für das Gebiet „Seestern Barendorf“.
2. Die Erneuten Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung (inklusive Umweltbericht) sind für die Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Bei der Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung sind bisher vorliegende umweltrelevante Stellungnahmen und umweltrelevante Erhebungen mit öffentlich auszulegen. Dies ist bei der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung bekannt zu geben.
3. Den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die von der Planung berührt sind, ist die Öffentlichkeitsbeteiligung mit Angabe der Fristen bekannt zu geben und ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung anzubieten.
4. In der Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung ist sowohl auf die Präklusionsklausel, Einhaltung der Frist der Stellungnahme, und auf den Ausschluss von Ansprüchen auf Normenkontrolle bei Nichtabgabe von Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung hinzuweisen.
