Beschlussvorlage - VO/4/601/2007

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Dassow mit ihren ländlichen Ortsteilen ist in das Programm der Dorferneuerung aufgenommen worden. Derzeit wird der Dorferneuerungsplan erstellt. Im Dorferneuerungsplan wird zwischen öffentlichen und privaten Maßnahmen unterschieden. Die privaten Maßnahmen werden sich überwiegend auf die Sanierung historischer Gebäudesubstanz beziehen. Dabei sind insbesondere förderfähig die Gebäude, die vor 1960 errichtet wurden. Auf eine gesonderte Hauskartei wird aufgrund des Umfangs und der geringen zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel verzichtet. Grundsätzlich besteht die Forderung, dass die Zielsetzungen der Gestaltungsrichtlinie der Dorferneuerung für die zur Sanierung beabsichtigten Gebäude einzuhalten sind. Auf dieser Grundlage sind die für eine Förderung vorgesehenen Gebäude jeweils zu bewerten.

 

Die wesentliche Aufgabe der Stadt ist die Herausarbeitung und Bewertung der öffentlichen Maßnahmen. Dabei differenziert die Stadt zwischen Zuordnungen zu Maßnahmen der Dorferneuerung, Maßnahmen im Rahmen des Bodenordnungsverfahrens für den Bereich der ehemaligen Gemeinde Pötenitz, Maßnahmen im ländlichen Wegebau, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Diese Zuordnung ist im weiteren Prozess zu vervollständigen. Hier wird die Auffassung vertreten, dass eine Variabilität besteht und die Zuordnung jeweils geändert werden kann.

 

Die vorgelegten Unterlagen sind zu präzisieren. Die Maßnahmen, die im Umlegungsverfahren vorgesehen sind, sind hinsichtlich ihrer Lage und Inanspruchnahme von Flächen und ihrer Ausgestaltung genau zu definieren. Derzeit liegen lediglich eine Bezeichnung und eine Kostenübersicht vor. Für bereits beantragte Maßnahmen sind ebenfalls die Unterlagen zu vervollständigen. Hier fehlen Angaben zur Art des Ausbaus und zur Lage bzw. beabsichtigten Ausführung der Maßnahme und auch zu den in Anspruch zu nehmenden Kosten.

Zunächst geht es also darum, den Umfang der Maßnahmen genau zu bestimmen und zu bestätigen, um dann unter Berücksichtigung der, noch ausstehenden Zuarbeiten, die Kosten insgesamt aufzulisten.

 

Grundlagen für die Bestätigung sind:

-          die Auflistung der Maßnahmen in der Dorferneuerungsplanung für die einzelnen Ortsteile,

-          Lagepläne für die einzelnen Ortsteile mit Kennzeichnung der Maßnahmen,

-          Protokoll der Abstimmung vom 08.02.2007 im Bauausschuss der Stadt Dassow.

 

Für die Gestaltung der Gebäude wird als Information zur Förderung privater Maßnahmen ein Auszug aus den Förderkriterien für private Maßnahmen der Gebäudesanierung beigefügt.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.              Die Stadtvertretung der Stadt Dassow bestätigt den Maßnahmenkatalog für die Dorferneuerungsplanung und die Zuordnung zu den einzelnen Bereichen (Dorferneuerung, Bodenordnungsverfahren, ländlicher Wegebau, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen).

2.              Auf der Grundlage des Maßnahmenkataloges sind Kostenübersichtslisten unter Zuarbeit Umlegungsstelle und unter Zuarbeit des Amtes für bereits beantragte Maßnahmen zu erstellen.

3.              Nach Erstellung der Maßnahmenpläne mit Zuordnungen und Kostenübersichten ist eine Informationsveranstaltung durchzuführen; oder wahlweise eine öffentliche Auslegung der Unterlagen im Amt Schönberger Land durchzuführen. Diese Veranstaltung ist rechtzeitig ortsüblich bekannt zu machen.

4.              Nach Erstellung des Maßnahmenkataloges und Durchführung des Verfahrens der Öffentlichkeitsbeteiligung/Information der Öffentlichkeit über die Dorferneuerung, ist der Dorferneuerungsplan zu beschließen.

 

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